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Die nationale Gerichtsverwaltung in Südkorea




Die Nationale Gerichtsverwaltung soll innerhalb des Obersten Gerichts eingerichtet werden, damit sie sich um die verwaltungstechnischen Angelegenheiten kümmern kann. Die Nationale Gerichtsverwaltung soll Funktionen und Verpflichtungen wahrnehmen in Hinsicht auf Angelegenheiten bezüglich Personal, Budget, Rechnungswesen, Ausstattung, Statistik, Rechtsstreit, Registrierung, Registrierung von Familienbeziehungen, Einlagen, Vollziehungsbeamte, zertifizierte Gerichtsschreiben, Erforschung der aktuellen Gesetzgebung und Rechtssysteme die wichtig für Gerichte sind. (The Court Organization Act (Act No. 13522, Dec. 1, 2015), Part 2, Article 19)



Für die Nationale Gerichtsverwaltung soll ein Minister und ein Vizeminister ernannt werden. Der Minister ist für alle Angelegenheiten der Nationalen Gerichtsverwaltung unter der Leitung des obersten Richters des Obersten Gerichts verantwortlich, er leitet und beaufsichtigt die Beamten, die unter seiner Leitung stehen und beaufsichtigt die verwaltungstechnischen Angelegenheiten und das Personal der Gerichte. Der Vizeminister soll den Minister unterstützen, die verwaltungstechnischen Angelegenheiten der Nationalen Gerichtsverwaltung regeln und als Stellvertreter des Ministers agieren, wenn dieser im Urlaub ist oder durch einen Unfall seinen Pflichten nicht nachkommen kann. Der Minister kann einen Teil der Angelegenheiten/Aufgaben, die in seinen Verantwortungsbereich fallen, an den Vizeminister, den Bürovorsteher oder den Abteilungsleiter abgeben, jedoch nur unter den Vorschriften der Regelungen des Obersten Gerichts oder wie es der oberste Richter des Obersten Gerichts vorschreibt. Die Sekretäre des Ministers und des Vizeministers sind der Nationalen Gerichtsverwaltung zugeordnet. Der Sekretär des Ministers der Nationalen Gerichtsverwaltung wird unter den Beamten des Gerichts der Stufe IV oder Beamten im öffentlichen Dienst im Spezialdienst auf der gleichen Stufe wie Stufe IV ernannt, der Sekretär des Vizeministers wird unter den Beamten des Gerichts der Stufe V oder Beamten im öffentlichen Dienst im Spezialdienst auf der gleichen Stufe wie Stufe V ernannt. Der Minister der Nationalen Gerichtsverwaltung wird vom obersten Richter des Obersten Gerichts unter den Richtern ernannt. Der Vizeminister der Nationalen Gerichtsverwaltung wird ebenfalls vom obersten Richter des Obersten Gerichts unter den Richtern ernannt. Der Minister sowie der Vizeminister der Nationalen Gerichtsverwaltung können an der Nationalversammlung oder dem Staatsrat teilnehmen und bei der Gerichtsverwaltung vorsprechen. In einem verwaltungsrechtlichen Streit gegen eine Verfügung des obersten Richters des Obersten Gerichts ist der Minister der Nationalen Gerichtsverwaltung der Angeklagte. (The Court Organization Act (Act No. 13522, Dec. 1, 2015), Part 7, Chapter 1, Article 67, 68, 69, 70)



Für jedes Amt, Büro sowie für jede Abteilung soll jeweils ein Leiter ernannt werden. Es können Sachbearbeiter und verantwortliche Beamte berufen werden, die unter der Leitung des Direktors, des verantwortlichen Direktors, Leiter der Ämter oder Büros der Nationalen Gerichtsverwaltung stehen und die bei der Planung von Strategien, Entwürfen von Plänen, Angelegenheiten die die Forschung betreffen, Untersuchungen, Prüfungen, Bewertungen, Publikation von Informationen etc. helfen. Der Leiter des Amtes wird unter den Richtern oder Verwaltungsangestellten des Gerichts ernannt; der Leiter des Büros unter den Richtern, Beamten des Gerichts der Stufe II, Beamten des öffentlichen Dienstes der Stufe II im industriellen Sektor; die Sachbearbeiter und verantwortlichen Beamten unter den Richtern, Beamten des Gerichts der Stufe II, III oder IV, Beamten des öffentlichen Dienstes der Stufe II, III oder IV im industriellen Sektor; und der Leiter der Abteilung unter den Beamten des Gerichts der Stufe III oder IV, Beamten des öffentlichen Dienstes der Stufe III oder IV im industriellen Sektor. Die Leiter der Ämter, Büros und Abteilungen sind für die Angelegenheiten der Ämter, Büros und Abteilungen unter der Leitung der ranghöheren Beamten zuständig, leiten und beaufsichtigen das Personal, das unter ihrer Leitung steht. (The Court Organization Act (Act No. 13522, Dec. 1, 2015), Part 7, Chapter 1, Article 71)






© Christoph Bieramperl (2016)

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