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Das Familienverfahren und Jugendstrafverfahren in Südkorea





Die Familienverfahren befassen sich mit Streitigkeiten zwischen Familienmitgliedern oder Verwandten. Die Jugendstrafverfahren hingegen befassen sich mit Straftaten von Minderjährigen und Jugendlichen unter 19 Jahren.

Diese Gerichte befassen sich häufig mit den Themen:

• gerichtliche Scheidung
• Ehenichtigkeit
• Schadensersatzansprüche aufgrund einer Scheidung
• Erbschaft
• Vermögensaufteilung bei geschiedenen Paaren
• Sorgerecht
• Unterhalt
• Aufteilung der Erbmasse

Dabei löst das Gericht Familienstreitigkeiten durch Urteilsfällung, Schiedsspruch oder Schlichtung. Einige Angelegenheiten können auch über Vermittlungsverfahren geklärt werden (wie z.B. Streitigkeiten über das Sorgerecht).

Der vorsitzende Richter eines Familiengerichts oder Zweiggerichts bestimmt die Mitglieder des Vermittlungsausschusses jedes Jahr neu unter den Anwälten, Ärzten, Sozialarbeitern, Psychologen und anderen Personen, die über das notwendige Wissen und einen ausgezeichneten Ruf verfügen. Schlichtungsverfahren setzen die Anwesenheit aller Parteien voraus und finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

In Fällen, in denen ein Jugendlicher im Alter von 10 bis 19 Jahren eine Straftat begangen hat, wird nicht nur die Straftat, sondern auch das soziale Umfeld des Jugendlichen genau untersucht. Aufgrund dieser Untersuchung kann dem Jugendlichen z.B. ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden und er kann in ein Krankenhaus oder in eine Jugendschutzeinrichtung verbracht werden.









© Christoph Bieramperl (2017)

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