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Die Ausschüsse der Nationalversammlung




Ständiger Fachausschuss

Die ständigen Ausschüsse sollen Gesetzesentwürfe und Petitionen, die unter ihre Zuständigkeit fallen, prüfen und andere Pflichten erfüllen, die im Gesetz beschrieben werden. Es gibt folgende 16 ständige Ausschüsse:

• Lenkungsausschuss
• Ausschuss für Gesetzgebung und Gerichtswesen
• Ausschuss für Staatspolitik
• Ausschuss für Strategien und Finanzen
• Ausschuss für Wissenschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Zukunftsplanung, Rundfunk und Kommunikation
• Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Tourismus
• Ausschuss für Außenpolitik und Vereinigung
• Ausschuss für Nationale Verteidigung
• Ausschuss für Sicherheit und öffentliche Verwaltung
• Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung, ländliche Entwicklung, Meere und Fischerei
• Ausschuss für Handel, Industrie und Energie
• Ausschuss für Gesundheit und Fürsorge
• Ausschuss für Umwelt und Arbeit
• Ausschuss für Land, Infrastruktur und Transport
• Geheimdienstausschuss
• Ausschuss für Geschlechtergleichstellung und Familie

Der Sprecher soll die Mitglieder des ständigen Ausschusses auf Antrag der vertretenden Mitglieder jeder Verhandlungsgruppe in Verhältnis zur Anzahl der Versammlungsmitglieder in der Verhandlungsgruppe ernennen. Diejenigen, die keiner Verhandlungsgruppe angehören, sollen durch den Sprecher ernannt werden.

Ausschüsse können Unterausschüsse haben, um bestimmte Angelegenheiten zu prüfen. Jeder ständige Ausschuss (außer der Geheimdienstausschuss) kann drei ständige Unterausschüsse haben, um teilweise die Verantwortung für die Überprüfung von speziellen Angelegenheiten in deren Zuständigkeit zu übernehmen.

Der Leiter jedes ständigen Ausschusses soll diesen vertreten, dessen Verfahren regulieren, Ordnung bewahren und dessen Angelegenheiten überwachen. Der Leiter soll von der Nationalversammlung durch geheime Wahl mit der Anwesenheit der Mehrheit der angemeldeten Mitglieder und der Zustimmung der Mehrheit der wählenden Mitglieder gewählt werden. Die Amtszeit des Leiters beträgt zwei Jahre.

Der Leiter soll mit der Zustimmung der Vollversammlung während der Sitzungsphase des Parlaments zurücktreten. Wenn die Nationalversammlung sich in einer Sitzungspause befindet, kann er mit der Zustimmung des Sprechers zurücktreten.

Jedes Komitee soll einen stellvertretenden Leiter von jeder Verhandlungsgruppe haben, um den Leiter zu vertreten, wenn dieser nicht dazu in der Lage ist, seine Pflichte zu erfüllen.



Spezialausschuss

Es gibt ständige Spezialausschüsse (Spezialausschuss für Haushalt und Buchhaltung; Spezialausschuss für Ethikfragen) und nicht-ständige Spezialausschüsse.

Die Mitglieder des Spezialausschusses sollen durch den Sprecher unter den Mitgliedern des ständigen Ausschusses innerhalb von fünf Tagen nach dem Beschluss über die Einrichtung des Spezialausschusses ernannt werden. Die Mitglieder der ständigen Spezialausschüsse werden durch den Sprecher auf Antrag der vertretenden Mitglieder jeder Verhandlungsgruppe gemäß dem Verhältnis der Anzahl der Mitglieder, die zu einer Verhandlungsgruppe gehören, und den Mitgliedern des ständigen Ausschusses ernannt.

Für jeden Spezialausschuss soll ein Leiter gewählt und der Name an die Vollversammlung weitergeleitet werden. Die Leiter der ständigen Spezialausschüsse werden in der Vollversammlung gewählt.

Der Leiter eines Spezialausschusses kann mit der Zustimmung des jeweiligen Ausschusses (im Falle der Leiter der ständigen Spezialausschüsse mit der Zustimmung der Vollversammlung) abtreten. Dies funktioniert auch mit der Zustimmung des Sprechers, wenn sich die Nationalversammlung in einer Sitzungspause befindet.


Quelle: http://korea.assembly.go.kr/int/org_06.jsp (Stand: 05.04.2016)








© Christoph Bieramperl (2016)

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