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Sicherungsübereignung
Definition
Bei einer Sicherungsübereignung wird eine Sache von einem Sicherungsgeber an einen Sicherungsnehmer vorübergehend übereignet, um eine Forderung zu sichern - dabei bleibt der Sicherungsgeber im Besitz der Sache.Quelle: Staudinger-BGB/Herresthal, Berlin 2014, Eckpfeiler des Zivilrechts, K. V. 2. a), Rn. 230.
Paragraphen
§ 929 S. 1 BGB§ 930 BGB