ich war hier: LinkZuDMS » EinfuehrungWIPR3 » SicherungsUebereignung

Version [81567]

Dies ist eine alte Version von SicherungsUebereignung erstellt von RosenthalFelix am 2017-07-16 17:30:27.

 

Sicherungsübereignung


Definition

Bei einer Sicherungsübereignung wird eine Sache von einem Sicherungsgeber an einen Sicherungsnehmer vorübergehend übereignet, um eine Forderung zu sichern - dabei bleibt der Sicherungsgeber im Besitz der Sache.
Quelle: Staudinger-BGB/Herresthal, Berlin 2014, Eckpfeiler des Zivilrechts, K. V. 2. a), Rn. 230.

Paragraphen

§ 929 S. 1 BGB
§ 930 BGB

Prüfungsaufbau

http://wdb.fh-schmalkalden.de/DieSicherungsuebereignung

Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki