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Revision [57632]

Last edited on 2015-07-14 13:27:11 by WojciechLisiewicz

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Revision [41992]

Edited on 2014-07-03 19:10:24 by WojciechLisiewicz
Additions:
Die Netzentgelte müssen so gebildet werden, dass sie nicht mehr, als Kosten einer effizienten Betriebsführung decken, aber zugleich zumindest eine hinreichende Verzinsung des eingesetzten Kapitals sichern. Die Verzinsung ist erst dann ausreichend, wenn Investitionen in einem Umfang gewährleistet sind, wie eine sichere Versorgung es erfordert.
(Rn. 40)
Demnach sind die Grundsätze der kostenorientierten Entgeltbildung in § 21 II-IV EnWG eine Grundlage der detaillierten Regelung in § 6 II ARegV, indem sie den gesetzlichen Rahmen der in der ARegV vorgesehenen Ermittlung der Kostenbasis für die Erlösobergrenze darstellen.
Deletions:
Die Netzentgelte müssen so gebildet werden, dass sie nicht mehr, als Kosten einer effizienten Betriebsführung decken, aber zugleich zumindest eine hinreichende Verzinsung des eingesetzten Kapitals sichern. Die Verzinsung ist erst dann ausreichend, wenn Investitionen in einem Umfang gewährleistet sind, die eine sichere Versorgung benötigt.


Revision [41983]

Edited on 2014-07-03 16:46:21 by WojciechLisiewicz
Additions:
__
§ 17. Netzentgeltregulierung [Theobald/Zenke/Lange]__
__§ 18. Rechtliche Umsetzung der Anreizregulierung [Ruge]__
Deletions:
§ 17. Netzentgeltregulierung [Theobald/Zenke/Lange]
§ 18. Rechtliche Umsetzung der Anreizregulierung [Ruge]


Revision [41982]

Edited on 2014-07-03 16:45:55 by WojciechLisiewicz
Additions:
**//Aus dem Inhalt://**
Deletions:
Aus dem Inhalt:


Revision [41976]

Edited on 2014-07-03 16:01:40 by WojciechLisiewicz
Additions:
(Rn. 39)
Die Netzentgelte müssen so gebildet werden, dass sie nicht mehr, als Kosten einer effizienten Betriebsführung decken, aber zugleich zumindest eine hinreichende Verzinsung des eingesetzten Kapitals sichern. Die Verzinsung ist erst dann ausreichend, wenn Investitionen in einem Umfang gewährleistet sind, die eine sichere Versorgung benötigt.


Revision [41975]

Edited on 2014-07-03 15:56:47 by WojciechLisiewicz
Additions:
§ 17. Netzentgeltregulierung [Theobald/Zenke/Lange]
(Rn. 37)
§ 21 II-IV EnWG stehen im Widerspruch zu Regelungen der §§ 21a und 23a EnWG. Dies liegt daran, dass die letztgenannten Vorschriften nachträglich ins Gesetz aufgenommen, während die in {{du przepis="§ 21 EnWG"}} anvisierten Überprüfungsverfahren nicht mehr eingeführt wurden.
(Rn. 38)
Dennoch sind die Regelungen des {{du przepis="§ 21 EnWG"}} maßgeblich für die Auslegung der Netzentgeltverordnungen - so zum Beispiel für die Frage, welche Kosten einer effizienten Betriebsführung entsprechen oder nicht.
§ 18. Rechtliche Umsetzung der Anreizregulierung [Ruge]
Deletions:
§ 17. Netzentgeltregulierung
§ 18. Rechtliche Umsetzung der Anreizregulierung


Revision [41953]

Edited on 2014-07-02 19:07:57 by WojciechLisiewicz
Additions:
§ 17. Netzentgeltregulierung
§ 18. Rechtliche Umsetzung der Anreizregulierung


Revision [41950]

Edited on 2014-07-02 16:52:25 by WojciechLisiewicz
Additions:
Aus dem Inhalt:


Revision [39269]

Edited on 2014-05-14 19:58:13 by AnnegretMordhorst
Additions:
----
CategoryEnergieRLiteratur


Revision [38032]

Edited on 2014-04-28 16:51:56 by WojciechLisiewicz
Additions:
Titel: Recht der Energiewirtschaft. Praxishandbuch


Revision [38031]

The oldest known version of this page was created on 2014-04-28 16:46:25 by WojciechLisiewicz
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