ich war hier: SandBox

Version [46840]

Dies ist eine alte Version von SandBox erstellt von ClaudiaMichel am 2014-11-12 13:01:04.

 

Erste Versuche

  1. Training Schritt 1

Hier zum Test mal eine Verlinkung
  1. Traning Schritt 2


Alles Quatsch hier!

Test 16.11.2012 - Einweisung der HK


test



HolzOfen

TestEins

LeuchtenderAltmarkt




  • Meine Bemerkung
    • Bemerkung zur Bemerkung


Hier kommen die Hinweise

Eingerückt
Noch mehr eingerückt


Fett markieren

Kursiv Schreiben

unterstreichen

  • erster Punkt
  • zweiter Punkt
  • dritter Punkt



  1. erster Punkt
  1. zweiter Punkt
  1. dritter Punkt

Der Besitz


Abgrenzung Besitz - Eigentum

Für eine genaue juristische Einschätzung ist es notwenig, die Begrifflichkeiten Besitz und Eigentum von einander abzugrenzen. Oftmals fällt Besitz und Eigentum in der Realität auseinander, z.B. bei Miet-, Pacht- oder Leihverträgen.
Der Besitz ist in §854 I BGB geregelt und drückt die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache aus (=tatsächliche Sachherrschaft).
Das Eigentum ist in § 903 S. 1 BGB geregelt und beschreibt die rechtliche Herrschaft über eine Sache.

Besitzer ist, wer nach der Verkehrsanschauung, getragen von einem allgemeinen Besitzerwillen, die tatsächliche Sachherrschaft an einer Sache ausübt, §854 I BGB.


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