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Regulierungskonto
Das Regulierungskonto wird in § 5 ARegV ausdrücklich beschrieben.Zunächst wird die Erlösobergrenze bei den Unternehmen durch eine Kostenprüfung ermittelt. Die Daten müssen dann von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Die Differenz zwischen Erlösobergrenze und tatsächlichem Erlös wird von der Bundesnetzagentur dann jährlich auf einem sogennanten Regulierungskonto eingetragen. Übersteigen die tatsächlichen Erlöse die Obergrenze um fünf Prozent bei Gas und Strom, müssen unverzüglich Anpassungen der Netzentgelte vorgenommen werden.