ich war hier: Rechtsstaatsprinzip

Rechtsstaatsprinzip

im deutschen Verfassungsrecht

Das Rechtsstaatsprinzip ist eines der grundlegenden Grundsätze des Grundgesetzes und zugleich eines der für die Praxis am meisten relevanten. Im Einzelnen ist das Rechtsstaatsprinzip auf folgenden Problemfeldern relevant:
  • Gewaltenteilung und Kompetenzverteilung zwischen einzelnen Staatsorganen
  • Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes
  • Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
  • Rechtssicherheit, insbesondere Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot
  • Übermaßverbot (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)
  • Justiz und Gewährung von Rechtsschutz

Vgl. dazu auch den Fall über die Bindung der Minister an das Gesetz, der sich auf die Frage der Gewaltenteilung und insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bezieht.



CategoryVerfassungsrecht
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki