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Optimale Rechtsform für die Kooperation von Gemeinden in den grenzüberschreitenden Projekten


A. Denkbare Rechtsgefüge
Als ganz allgemein denkbare Rechtsformen kommen in Betracht:
  1. Private und privat-öffentliche Formen der gemeinsamen Betätigung
    1. Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV);
    1. Kapitalgesellschaft (GmbH, AG),
    1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts,
    1. Public-privat-partnership,
  1. Öffentlich-rechtliche Rechtsformen:
    1. Grenzüberschreitender Örtlicher Zweckverband (GÖZ);
    1. Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit.
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