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Optimale Rechtsform für die Kooperation von Gemeinden in den grenzüberschreitenden Projekten
A. Denkbare Rechtsgefüge
Als ganz allgemein denkbare Rechtsformen kommen in Betracht:
- Private und privat-öffentliche Formen der gemeinsamen Betätigung
- Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV);
- Kapitalgesellschaft (GmbH, AG),
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts,
- Public-privat-partnership,
- Öffentlich-rechtliche Rechtsformen:
- Grenzüberschreitender Örtlicher Zweckverband (GÖZ);
- Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit.