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Optimale Rechtsform für die Kooperation von Gemeinden in den grenzüberschreitenden Projekten


A. Denkbare Rechtsgefüge
Als ganz allgemein denkbare Rechtsformen kommen in Betracht:
  1. Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV);
  1. Kapitalgesellschaft (GmbH, AG),
  1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts,
  1. Public-privat-partnership,
  1. Grenzüberschreitenden Örtlichen Zweckverbände (GÖZ);
  1. Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit
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