Revision history for RechtderDigitalisierungVertraglicherSchutzDaten
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Trotz dieser Schwächen der NDAs ist jeder Berechtigte an „wertvollen“ Daten gut beraten, jeden, den er den Zugang zu diesen Daten eröffnet, mit einem NDA in die Pflicht zu nehmen und zumindest Anspruch auf eine **pauschalierte Vertragsstrafe** zu haben. In dem Vertrag sollten zudem angemessene Vertragslaufzeiten, Nutzungsrechte nach Ablauf der Vertragslaufzeit und eine Definition der einzelnen Verwendungsrechte enthalten sein. Zudem sollte das NDA durch ein Datenmanagement tatsächlich unterstützt werden.
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Autor: Prof. Dr. Ulf Müller