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Digitale und vernetzte Produktion und das Patentrecht
Das Patentrecht spielt für die Industrie 4.0 in zweifacher Hinsicht eine wichtige Rolle: zum einen wird danach vorrangig der gewerbliche Schutz innovativer IT- und Maschinensysteme beantwortet, zum anderen stellt sich die Frage, inwieweit diese Systeme selbst zur Entwicklung von Erfindungen fähig sind. Patente werden nach § 1 Abs. 1 PatG erteilt für neue und gewerblich nutzbare Erfindungen, die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Zudem darf kein Ausschlussgrund gem. § 1 Abs. 3, Abs. 4 PatG vorliegen (s. zum wichtigsten Ausschlussgrund nach § 1 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 PatG für Programme für Datenverarbeitungsprogramme hier).
Abbildung: Voraussetzungen Patentschutz
Unterkapitel zu diesem Thema
A. Entstehung der Rechte
B. Inhaber der Rechte
C. Patentrechliches Verletzungssystem
D. Besonderheiten des Patentrechts für die Digitalindustrie
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Autor: Prof. Dr. Ulf Müller