Revision history for RechtderDigitalisierungProdPatR
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Das Patentrecht spielt für die Industrie 4.0 in zweifacher Hinsicht eine wichtige Rolle: zum einen wird danach vorrangig der gewerbliche **Schutz innovativer IT- und Maschinensysteme** beantwortet, zum anderen stellt sich die Frage, inwieweit diese Systeme selbst zur **Entwicklung von Erfindungen** fähig sind. Patente werden nach {{du przepis="§ 1 Abs. 1 PatG"}} erteilt für neue und gewerblich nutzbare Erfindungen, die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Zudem darf kein Ausschlussgrund gem. {{du przepis="§ 1 Abs. 3, Abs. 4 PatG"}} vorliegen (s. zum wichtigsten Ausschlussgrund nach § 1 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 PatG für Programme für Datenverarbeitungsprogramme [[RechtderDigitalisierungDatenWerkePatenteMarken hier]]).
//Abbildung: Voraussetzungen Patentschutz//
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=== Unterkapitel zu diesem Thema ===
((1)) [[RechtderDigitalisierungProdPatREntstehung Entstehung der Rechte]]
((1)) [[RechtderDigitalisierungProdPatRInhaber Inhaber der Rechte]]
((1)) [[RechtderDigitalisierungProdPatRVerletzungssystem Patentrechliches Verletzungssystem]]
((1)) [[RechtderDigitalisierungProdPatRBesonderheiten Besonderheiten des Patentrechts für die Digitalindustrie]]
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Zurück zur übergeordneten Seite [[RechtderDigitalisierungImmaterialgueterrechte Immaterialgüterrechte in vernetzten Industrien]]
Autor: Prof. Dr. Ulf Müller