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Erscheinungen der Digitalisierung


Hinter dem nicht-rechtlichen Begriff der Digitalisierung verstecken sich eine Vielzahl von technischen und ökonomischen Entwicklungen, die teilweise schon in vollem Umfang genutzt werden (E-Commerce, Big Data), teilweise weitgehend ausgereift sind und deren flächendeckende Markteinführung in Kürze zu erwarten ist (Autonomes Fahren) und teilweise zwar schon absehbar sind, aber noch einige Entwicklungsstufen benötigen (Internet der Dinge, Künstliche Intelligenz). Hier ist nicht der Ort, diese technischen und ökonomischen Entwicklungen zu beschreiben.

 (image: http://ife.erdaxo.de/uploads/RechtderDigitalisierungErscheinungenderDigitalisierung/RdDAbb4ErscheinungenDigit.JPG)
Abbildung: Erscheinungen der Digitalisierung

Das Recht hat sich bisher nur mit den Erscheinungen der Digitalisierung befasst, die tatsächlich genutzt werden und damit Gesellschaft und Wirtschaft vor neue praktische Rechtsfragen gestellt hat (vor allem E-Commerce). Bei anderen schon real vorhandenen Erscheinungen wie z.B. Big Data tut sich das Recht mit einer Reaktion ohnehin noch schwer; die ab 2018 in Kraft tretende Datenschutz-Grundverordnung ist als solche Reaktion zu verstehen. Beim Autonomen Fahren werden die ungeklärten rechtlichen Haftungsfragen bei vom selbstfahrenden Fahrzeug verursachten Unfällen als maßgebliches Hindernis für die massenweise Nutzung wahrgenommen. Für die anderen Bereiche fehlt dagegen bisher eine rechtliche Diskussion, geschweige denn eine rechtliche Regulierer.


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Autor: Prof. Dr. Ulf Müller

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