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Prüfungsschema Mitverschulden


Prüfungsschema des Mitverschuldens

A. Der Schadensersatz muss dem Grunde nach entstanden sein
B. Der Umfang könnte dem Umfang nach entstanden sein
I. Dafür müsste es einen kausalen Schaden geben, der zu ersetzen und zurechenbar ist
1. Kausaler Schaden
2. Zu ersetzen
3. Zurechenbar
a) Haftungsausfüllende Kausalität
b) Mitverschulden berücksichtigt
aa) kein Mitverschulden i. S. d. § 254 BGB
bb) Mitverschulden
aaa) Zurechenbares Mitverschulden
(1) Mitverschulden des Geschädigten
(a) Verschuldensfähigkeit (unter diesem Punkt wird ein Ausschluss nach §§ 827, 828 BGB geprüft)
(b) Mitverursachung (unter diesem Punkt wird geprüft ob der Geschädigte einen Tatbestand herbeigeführt, seine Warnpflicht missachtet hat oder eine Abwendung beziehungsweise eine Minderung des Schadens unterlassen hat)
(c) Schuldhaft (unter Punkt ist zu prüfen, ob die eigenverantwortliche Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen wurde)
(2) Zurechenbares Mitverschulden Dritter
(a) Mitverursachung (unter diesem Punkt wird geprüft ob der Geschädigte einen Tatbestand herbeigeführt, seine Warnpflicht missachtet hat oder eine Abwendung beziehungsweise eine Minderung des Schadens unterlassen hat
(b) Schuldhaft (in dem Punkt ist auf den Vorsatz beziehungsweise auf die Fahrlässigkeit des Dritten einzugehen)
(c) Zurechnung
i. Gem. § 846 BGB
ii. Gem. § 254 Abs. 2 S. 2 (hier kommen der Erfüllungsgehilfe nach § 278 BGB, sowie wie der Verrichtungsgehilfe nach § 831 BGB oder auch ein Organ für das Haftung übernommen wurde in Betracht)
bbb) Umfang der Ersatzpflicht korrigiert
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