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Pfandrecht


Definition

Ein Pfandrecht ist das Recht des Gläubigers, zur Sicherung seiner Forderung eine bewegliche Sache in der Weise zu belasten, dass er die Forderung daraus begleichen kann. § 1204 Abs. 1 BGB Der Eigentümer dieser Sache muss nicht zwingend der Schuldner sein.

Prüfungsaufbau

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Weiterführende Hinweise


Weitere Ausführungen finden Sie hier
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