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Öffentliches Recht II - Sozialrecht

Teil des Moduls "Öffentliches Recht II (Verwaltungsrecht, Sozialrecht)"

Literaturhinweise

Weitere Informationen zur Lehrveranstaltung

Modultitel: Öffentliches Recht II (Verwaltungsrecht, Sozialrecht)

Credits: zusammen mit Verwaltungsrecht insgesamt 5 CP

Studiengang: Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.); Teilnahme empfohlen für das 3. Fachsemester

Dauer der Lehrveranstaltung: ein Semester, 1 LVS/Woche Sozialrecht

Qualifikationsziele:
  • Überblick über die Materie des Sozialrechts mit ihren starken Bezügen zum Zivil- und Arbeitsrecht
  • insbesondere: Aufgaben und Einteilung des Sozialrechts
  • selbständige und praxistaugliche Lösung von sozialrechtlichen Sachverhalten

Prüfung und Benotung: i. d. R. Klausur, 30 Minuten

Vgl. im Weiteren: Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.), S. 23 f. (Stand: 2013).
Allgemeine Informationen

Die Vorlesung "Sozialrecht" wird regulär jeweils im Wintersemester für die Studierenden des 3. Fachsemesters im Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.) angeboten.

Inhalte
  • Aufgaben und Einteilung des Sozialrechts
  • Allgemeiner Teil des SGB
  • Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitsförderung
  • Sozialverwaltungsverfahren

Termine

Im Wintersemester 2012/2013 fand die Veranstaltung "Sozialrecht" wie folgt statt:

Gruppe* Wochentag Uhrzeit Raum
CD Freitag - vierzehntäglich 08:15 bis 09:45 Uhr D0117
AB Freitag - vierzehntäglich 10:00 bis 11:30 Uhr D0117

* Die Gruppeneinteilung wird zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.


Aktuelle Hinweise:

Derzeit werden noch keine Unterlagen der hier aufgeführten Veranstaltung in der Wiki zur Verfügung gestellt.

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