Revision history for NebenbestimmungenVA
Additions:
Nebenbestimmungen sind in {{du przepis="§ 36 VwVfG"}} geregelt. Sie lassen sich wie folgt unterteilen:
- Nebenbestimmungen zu **gebundenen Entscheidungen**, {{du przepis="§ 36 Abs. 1 VwVfG"}}. Demnach sind Nebenbestimmungen nur zulässig, wenn:
- Nebenbestimmungen zu **Ermessensentscheidungen**, {{du przepis="§ 36 Abs. 2 VwVfG"}}. Demnach darf ein VA mit den nicht abschließend aufgezählten Nebenbestimmungen erlassen werden:
- Nebenbestimmungen zu **gebundenen Entscheidungen**, {{du przepis="§ 36 Abs. 1 VwVfG"}}. Demnach sind Nebenbestimmungen nur zulässig, wenn:
- Nebenbestimmungen zu **Ermessensentscheidungen**, {{du przepis="§ 36 Abs. 2 VwVfG"}}. Demnach darf ein VA mit den nicht abschließend aufgezählten Nebenbestimmungen erlassen werden:
Deletions:
- Nebenbestimmungen zu **gebundenen Entscheidungen**, § 36 Abs. 1 VwVfG. Demnach sind Nebenbestimmungen nur zulässig, wenn:
- Nebenbestimmungen zu **Ermessensentscheidungen**, § 36 Abs. 2 VwVfG. Demnach darf ein VA mit den nicht abschließend aufgezählten Nebenbestimmungen erlassen werden:
Additions:
Achtung: Jede Nebenbestimmung muss ausreichend inhaltlich bestimmt sein aufgrund des Bestimmtheitsgrundsatzes. Die Behörde kann sich z.B. nicht einfach einen allgemeinen Widerruf vorbehalten. Der Grund für den Widerruf muss ausreichend bestimmt sein.
Additions:
- Nebenbestimmungen zu **gebundenen Entscheidungen**, § 36 Abs. 1 VwVfG. Demnach sind Nebenbestimmungen nur zulässig, wenn:
- Nebenbestimmungen zu **Ermessensentscheidungen**, § 36 Abs. 2 VwVfG. Demnach darf ein VA mit den nicht abschließend aufgezählten Nebenbestimmungen erlassen werden:
- Nr. 3: Vorbehalt des Widerrufs (=> kein Vertrauensschutz)
- Nr. 5: Vorbehalt einer Änderung der Auflage (=> kein Vertrauenschutz)
- Nebenbestimmungen zu **Ermessensentscheidungen**, § 36 Abs. 2 VwVfG. Demnach darf ein VA mit den nicht abschließend aufgezählten Nebenbestimmungen erlassen werden:
- Nr. 3: Vorbehalt des Widerrufs (=> kein Vertrauensschutz)
- Nr. 5: Vorbehalt einer Änderung der Auflage (=> kein Vertrauenschutz)
Deletions:
- Nebenbestimmungen zu Ermessensentscheidungen, § 36 Abs. 2 VwVfG. Demnach darf ein VA mit den nicht abschließend aufgezählten Nebenbestimmungen erlassen werden:
- Nr. 3: Vorbehalt des Widerrufs
- Nr. 5: Vorbehalt einer Änderung der Auflage