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Verfahren der Ausweisung in Sachsen-Anhalt

Projekt Nationalparkrecht

Sachsen-Anhalt: Das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) stellt die Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Nationalparks in Sachsen-Anhalt dar. Nationalparks können hier durch Gesetz ausgewiesen werden. Beim Verfahren sind die Vorschriften der Landesgesetzgebung zu beachten. In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit länderübergreifend zusammen mit Niedersachsen den Nationalpark Harz.

Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Nationalparkgesetz Harz

Allgemeine VoraussetzungenVerfahrenForm
§ 24 BNatSchG§ 15 Abs. 1 Nr. 1 [[http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=NatSchG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true NatSchG LSA§ 15 Abs. 1 Nr. 1 [[http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=NatSchG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true NatSchG LSA


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