Verfahren der Ausweisung in Sachsen-Anhalt
Projekt Nationalparkrecht
Das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) stellt die Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Nationalparks in Sachsen-Anhalt dar. Nationalparks können hier durch Gesetz ausgewiesen werden. Beim Verfahren sind die Vorschriften der Landesgesetzgebung zu beachten. In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit länderübergreifend zusammen mit Niedersachsen den Nationalpark Harz.
Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Nationalparkgesetz Harz
Allgemeine Voraussetzungen | Verfahren | Form |
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§ 24 BNatSchG | § 15 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG LSA | § 15 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG LSA |
NPRVerfahrenDerAusweisung