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Verfahren der Ausweisung in Sachsen-Anhalt

Projekt Nationalparkrecht

Das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) stellt die Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Nationalparks in Sachsen-Anhalt dar. Nationalparks können hier durch Gesetz ausgewiesen werden. Beim Verfahren sind die Vorschriften der Landesgesetzgebung zu beachten. In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit länderübergreifend zusammen mit Niedersachsen den Nationalpark Harz.

Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Nationalparkgesetz Harz

Allgemeine VoraussetzungenVerfahrenForm
§ 24 BNatSchG§ 15 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG LSA§ 15 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG LSA


NPRVerfahrenDerAusweisung
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