Verfahren der Ausweisung in Niedersachsen
Projekt Nationalparkrecht
Das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) stellt die Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Nationalparks in Niedersachsen dar. Nationalparks können hier durch Gesetz ausgewiesen werden. Beim Verfahren sind die Vorschriften der Landesgesetzgebung zu beachten. In Niedersachsen gibt es derzeit den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und länderübergreifend zusammen mit Sachsen-Anhalt den Nationalpark Harz.
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
Nationalparkgesetz Niedersächsisches Wattenmeer
Nationalparkgesetz Harz
Allgemeine Voraussetzungen | Zuständigkeit für Aufgaben | Verfahren | Form |
---|---|---|---|
§ 24 BNatSchG | § 31 Abs. 3 Nr. 1 NAGBNatSchG | § 17 Abs. 1 NAGBNatSchG | § 17 Abs. 1 NAGBNatSchG |
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