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Verfahren der Ausweisung in Bremen

Projekt Nationalparkrecht

Das Bremische Gesetz über Natur und Landschaftspflege (BremNatSchG) stellt die Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Nationalparks in Bremen dar. Nationalparks können hier durch Gesetz ausgewiesen werden. Beim Verfahren sind die Vorschriften der Landesgesetzgebung zu beachten. In Bremen gibt es derzeit keinen Nationalpark.

Bremische Gesetz über Natur und Landschaftspflege

Allgemeine VoraussetzungenVerfahrenForm
§ 24 BNatSchG§ 15 Abs. 1 BremNatSchG§ 15 Abs. 1 BremNatSchG


NPRVerfahrenDerAusweisung
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