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Verfahren der Ausweisung in Berlin

Projekt Nationalparkrecht

Das Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln) stellt die Rechtsgrundlage für den Naturschutz im Bundesland Berlin dar. Spezielle Vorschriften für die Ausweisung von Nationalparks finden sich darin jedoch nicht. Demnach gelten hier die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes. In Berlin gibt es derzeit keine Nationalparks.

Berliner Naturschutzgesetz

Allgemeine Voraussetzungen
§ 24 BNatSchG


NPRVerfahrenDerAusweisung
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