Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. Ziel des juristischen Gu...
B. Grundstruktur der Fallbe...
1. Methodische Vorbereitung...
a. Erfassen des Sachverhalts
b. Qualifizierung der Fallf...
c. Suche nach Anspruchsgrun...
d. Anspruchsprüfung
2. Das schriftliche Gutacht...
a. Gutachten- vs. Urteilsst...
b. Anforderungen an das jur...
3. Hinweise zur Klausur WIPR
a. Allgemeine Hinweise
b. Hinweise zur Zeiteinteil...
c. Der Klausurtag … e...
C. Weiterführende Literatur...
B. Grundstruktur der Fallbe...
1. Methodische Vorbereitung...
a. Erfassen des Sachverhalts
b. Qualifizierung der Fallf...
c. Suche nach Anspruchsgrun...
d. Anspruchsprüfung
2. Das schriftliche Gutacht...
a. Gutachten- vs. Urteilsst...
b. Anforderungen an das jur...
3. Hinweise zur Klausur WIPR
a. Allgemeine Hinweise
b. Hinweise zur Zeiteinteil...
c. Der Klausurtag … e...
C. Weiterführende Literatur...
Methodik der Fallbearbeitung
Praktische Hinweise für das juristische Gutachten
A. Ziel des juristischen Gutachtens?
Ein vorgegebener (tatsächlicher oder fiktiver) Lebenssachverhalt muss rechtlich eingeordnet/ beurteilt werden. Dabei sind die rechtlichen Probleme zu erkennen und zu lösen.
B. Grundstruktur der Fallbearbeitung?
1. Methodische Vorbereitung des Fallgutachtens
a. Erfassen des Sachverhalts
Der Sachverhalt
- Voraussetzung für die erfolgreiche Fallbearbeitung ist das Verständnis des tatsächlichen GeschehensFaustregel: Sachverhalt ist dreimal vollständig und aufmerksam zu lesen!
Hinweis (!): i. d. R. enthält jeder Satz eine oder mehrere wichtige Informationen für den Sachverhalt
- werden Informationen als überflüssig erachtet, sollte nochmals geprüft werden, ob Sachverhalt auch tatsächlich verstanden wurde
Mögliche Gefahren beim Verstehen des Sachverhalts:
- Prüfung nicht relevanter Inhalte („Überinterpretationen“)
Beispiel |
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Beispiel: Groß (G) leiht seinem Freund Klein (K) sein sportliches Vehikel, damit dieser bei seiner Freundin Hübsch (H) Eindruck schinden kann. In der Folge verursacht H durch eine Unachtsamkeit einen Schaden an dem Auto des G usw. (Vgl. hier ausführlicher zum Fall) |
- überflüssig wäre es hier zu prüfen, ob ein wirksamer Leihvertrag zustande gekommen ist
- dies kann stattdessen unterstellt werden, wenn der Sachverhalt keine Hinweise enthält, dass die Wirksamkeit des Leihvertrags bezweifelt wird
- das Problem liegt hier bei dem verursachten Schaden
- Korrektur/Änderungen des Sachverhalts
Beispiel |
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Studentin M mietet sich anlässlich ihres Studiums in Schmalkalden ein möbliertes Zimmer im Studentenwohnheim für einen monatlichen Mietzins i. H. v. 50 €. Die Freude über das Zimmer währt jedoch nicht lange. Als M am ersten Abend in ihr Bett fällt, bricht dieses unter ihr zusammen. M bricht sich dabei einen Arm und kann in der Folge sechs Wochen nicht als Kellnerin jobben. Welche Ansprüche hat M gegen V.* |
- Ausführungen, wonach sich M glücklich schätzen kann, dass sie ein Zimmer im Studentenwohnheim für 50 € bekommen hat, lassen jeden Prüfer verzweifeln
- Korrigieren Sie deshalb niemals die inhaltlichen Angaben im Sachverhalt oder stellen diesen in Frage!
Klausurpraxis: Wie kann ich einen Sachverhalt vollständig erfassen?
- Markierungen
--> i. d. R. um wichtige Inhalte hervorzuheben
Beachte:
- Markierungen sind sparsam einzusetzen (sonst Gefahr, dass nicht markierte (aber wichtige) Passagen immer wieder überlesen werden)
- beim erstmaligen Lesen nie mit Markierungen beginnen (!)
- Einteilungen
--> i. d. R. zur Darstellung zeitlicher Abläufe
Beachte:
- enthält der Sachverhalt mehrere zeitliche Angaben, muss die zeitliche Abfolge verstanden werden
- hilfreich kann hier ggf. die Anfertigung eines Zeitstrahls sein
Fallbeispiel |
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V und K schließen am 09.11.2011 einen Kaufvertrag über eine Gitarre. Zwei Tage später findet die Übereignung der Gitarre und des Kaufpreises statt. Es stellt sich heraus, dass K bis zum 10.11. unter einer krankhaften Psychose litt, die Dank seines Arztes am 11.11. geheilt wurde. Am 12.11. verlangt K seine Gitarre heraus. Zu Recht? |
Fallbeispiel in Anlehnung an Wörlen, BGB AT, Rdnrn. 252 ff. |
- Randbemerkungen und Konzeptblatt (Schmierzettel)
--> i. d. R. um die ersten Gedanken zu notieren
Beachte:
- Randbemerkungen sollten sich auf ein Minimum beschränken (sonst auch hier Gefahr der Unübersichtlichkeit)
- es lohnt sich immer die ersten Gedanken zu notieren (bspw. Paragraphen die Ihnen spontan zu den Worten „Besitz“ oder „Eigentum“ einfallen)
- Aber: die ersten Gedanken müssen nicht die Besten sein (spätere Kontrolle immer erforderlich!)
Sofern nicht ausdrücklich gewünscht, wird das Konzeptblatt nicht mit abgegeben!
- Grafische Skizze
--> i. d. R. um die Beziehung der Beteiligten und ihre Interaktion darzustellen/zu verdeutlichen
Beachte:
- die Skizze ist gewissenhaft anzufertigen
- Skizze dient als „Übersicht“ für das anzufertigende Gutachten
- Achtung (!): Enthält die Skizze einen Fehler, wird dieser ggf. in das Gutachten übernommen
Der Aufgabensteller
- im Mittelpunkt einer jeden Fallklausur steht ein oder mehrere rechtliche Problemstellungen
- um das Rechtsproblem entwickelt der Aufgabensteller anschließend den Fall/Lebenssachverhalt
- der Prüfling analysiert dagegen den Sachverhalt, um das Problem aufzufinden und anschließend rechtlich zu prüfen
- denken Sie deshalb auch einmal taktisch und fragen Sie sich: „Was hat mein Professor mit der Aufgabenstellung bezweckt?“
In diesem Zusammenhang wird auch klar, dass konkrete Bearbeitungshinweise besonders beachtet werden müssen!!!
b. Qualifizierung der Fallfrage
Der Anspruch als Dreh- und Angelpunkt der Fallklausur
- Legaldefinition des Anspruchs (vgl. § 194 Abs. 1 BGB):„Das Recht von einem anderen ein (bestimmtes) Tun oder Unterlassen zu verlangen.“
Die Aufgabenstellung/Fallfrage
- Unterscheidung zw. konkreten und abstrakten Fragestellungen
- Ausgangspunkt (bei abstrakten Fragestellungen) = Wer will von wem was (woraus)?
Grundmuster der Fallanalyse
- „Vier W Frage“ ist Ausgangspunkt (insbes. bei abstrakten Fragestellungen)
- Achtung: konkrete Fallfragen haben Priorität und dürfen nicht „verfälscht“ werden!
c. Suche nach Anspruchsgrundlagen
- die Frage nach dem „woraus“ beschreibt die Suche nach der Anspruchsgrundlage (= wichtigste Stufe in der methodischen Vorbereitung und zugleich Beginn der juristischen Bewertung des Falls)
- Anspruchsgrundlage wird dem Gutachten als „hypothetisches Ergebnis“ vorangestellt
Beispiel: K könnte gegen V einen Anspruch auf Herausgabe der Gitarre gem. § 985 BGB haben.
- Zur systematischen Vorgehensweise im Gutachten vgl. auch die weiterführenden Hinweise
d. Anspruchsprüfung
- Vgl. auch die Hinweise zur systematischen Fallbearbeitung
Was tun, wenn nach mehreren Ansprüchen gefragt wird?
- Konkrete Fallfragen sind entsprechend ihrer Reihenfolge zu bearbeiten
Beispiel: Kann K die Herausgabe der Gitarre verlangen und mögliche Ersatzansprüche geltend machen?
- kommen mehrere Ansprüche in Frage, empfiehlt sich nachfolgende (nicht zwingende) Prüfungsreihenfolge:
2. Das schriftliche Gutachten
a. Gutachten- vs. Urteilsstil
Gutachtenstil ist Grundlage der Fallbearbeitung
b. Anforderungen an das juristische Gutachten
Klare Struktur
- die Struktur soll durchgehend erkennbar sein- erfordert eine gute methodische Vor- bzw. Aufbereitung des Sachverhalts
- klassische Gliederung [(A, I, 1, a), aa), aaa)] anstatt Deweysches Dezimalsystem (1, 1.1, 1.1.1, 1.1.2)
Prägnante Darstellung
- die Zeit ist in der Klausur immer knapp bemessen- knappe Ausführungen, die auf den Punkt gebracht werden
- präzise und vollständige Obersätze
- Subsumtion unter das Gesetz (Verzicht auf theoretische Ausführungen aus Lehrbüchern)
- logische Argumentation
- Gedankengang muss nachvollziehbar sein
Exaktes Zitieren des Gesetzestextes
- nach Absatz, Satz, NummerSchwerpunkte setzen
- Faustregel: Unproblematisches kurz (ggf. im Urteilsstil), Problempunkte ausführlicher (im Gutachtenstil) bearbeitenKeine „Stilblüten“
- einheitlicher und sauberer Stil; Widersprüche vermeidenKeine einleitenden Floskeln
- Negativbeispiel: „Im Weiteren ist zu prüfen, ob A einen Anspruch auf … aus … haben könnte.“- Richtig: „A könnte gegen B einen Anspruch auf … aus… haben
Keine persönlichen Hinweise an den Korrektor
- Beispiele aus Klausuren: „Für Fehler und Schrift …“; „Sorry mehr habe ich nicht geschafft“; „Keine Ahnung“, „MfG“ etc.3. Hinweise zur Klausur WIPR
a. Allgemeine Hinweise
- einseitiges Beschriften mit 1/3 Korrekturrand - Paginieren der Seiten
- Name und Matrikelnummer auf jeder Seite notieren
- keine „Schönschrift“ erforderlich, aber lesbar(!)
- angemessener Abstand zwischen den Zeilen und Absätze erleichtern das Lesen
- die Farben rot, grün, gelb und ähnliche Farbnuancen sind nicht geeignet, um damit eine mehrseitige Fallklausur zu schreiben
- Unterschrift am Ende der Klausur
b. Hinweise zur Zeiteinteilung
Drittelregelung als Orientierung, d.h. - 1/3 der Bearbeitungszeit für die Vorbereitung des Gutachtens (Verständnis des Sachverhalts, Lösungsskizze u. Ä.)
- 2/3 der Bearbeitungszeit für die schriftliche Ausarbeitung des Gutachtens
c. Der Klausurtag … eine kleine Checkliste
Nicht vergessen!: - Studentenausweis sowie Dokument mit Lichtbild (Perso)
- bringen Sie entsprechend vorbereitetes Papier mit
- vergessen Sie niemals Ihren eigenen Gesetzestext
- Uhr/Wecker, um die Zeit im Blick zu haben (kein Handy)
- funktionstüchtiges Schreibmaterial
- Trinken/Kleinigkeit zum Essen
Kurz vor der Klausur:
- bewahren Sie Ruhe!
- kein „Kurzschlusspauken“ unmittelbar vor der Klausur
C. Weiterführende Literatur zum Thema:
- Fleck/Arnold: Die Klausur im Zivilrecht - Struktur, Taktik, Darstellung und Stil, JuS 2009, 881-886.
- Körber: Zivilrechtliche Fallbearbeitung in Klausur und Praxis, JuS 2008, S. 289-296.
- Metzler-Müller: Wie löse ich einen Privatrechtsfall?, 6. Aufl., Stuttgart u. a. 2011.
- Pense: Methodik der Fallbearbeitung, 2. Aufl., Münster 2009.
- Wörlen/Schindler: Anleitung zur Lösung von Zivilrechtsfällen, Methodische Hinweise und 22 Musterklausuren, 9. Aufl., Köln 2009.