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Musterlösung Fallbeispiel 6: Geschenk des Bruders


B könnte das Moped rechtswirksam erworben haben, wenn der Schenkungsvertrag gem. § 516 BGB wirksam zustande gekommen ist.

1. Vertragsschluss

Hier unproblematisch!

2. Vertragsinhalt

Inhaltlich Schenkungsvertrag (+)

3. Wirksamkeit

Wirksamkeitshindernisse könnte hier ein Formmangel nach § 125 BGB oder die beschränkte Geschäftsfähigkeit § 104 ff. BGB darstellen.

a. Formmangel

  1. Formerfordernis (+) -> hier gesetzlich gem. § 518 Abs. 1 BGB notariellen Beurkundung
  1. Formerfordernis nicht beachtet (+)
  1. Ausnahme § 518 Abs. 2 BGB

b. Beschränkte Geschäftsfähigkeit

  1. Personenkreis des § 106 BGB (+)
  1. keine Ausnahme im Gesetz (Genehmigung des gesetzlichen Vertreters, lediglich rechtlicher Vorteil) -> hier entsteht für
den Minderjährigen durch die Schenkung ein lediglich rechtlicher Vorteil (+)

Demzufolge liegt kein Wirksamkeitshindernis vor.

4. Ergebnis

Der Schenkungsvertrag gem. § 516 BGB ist hier rechtswirksam zustande gekommen.

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