Musterlösung Fallbeispiel 6: Geschenk des Bruders
B könnte das Moped rechtswirksam erworben haben, wenn der Schenkungsvertrag gem. § 516 BGB wirksam zustande gekommen ist.
1. Vertragsschluss
Hier unproblematisch!
2. Vertragsinhalt
Inhaltlich Schenkungsvertrag (+)
3. Wirksamkeit
Wirksamkeitshindernisse könnte hier ein Formmangel nach § 125 BGB oder die beschränkte Geschäftsfähigkeit § 104 ff. BGB darstellen.
a. Formmangel
- Formerfordernis (+) -> hier gesetzlich gem. § 518 Abs. 1 BGB notariellen Beurkundung
- Formerfordernis nicht beachtet (+)
- Ausnahme § 518 Abs. 2 BGB
- Personenkreis des § 106 BGB (+)
- keine Ausnahme im Gesetz (Genehmigung des gesetzlichen Vertreters, lediglich rechtlicher Vorteil) -> hier entsteht für
den Minderjährigen durch die Schenkung ein lediglich rechtlicher Vorteil (+)
Der Schenkungsvertrag gem. § 516 BGB ist hier rechtswirksam zustande gekommen.