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Beschreibung für Lehrkonzept "Arbeitsrecht"


A. Form der Veranstaltungen
Die Veranstaltungen sollen in Vorlesungs- und Arbeitsgemeinschaftsform stattfinden. In den Vorlesungen ist der Stoff des Moduls vor allem in theoretischer Hinsicht darzustellen. Die Arbeitsgemeinschaften sollen dagegen der Einübung des theoretischen Wissens anhand von praktischen Fällen dienen.

B. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahmevoraussetzungen bestimmen sich nach dem Fach, zu dem deas Modul zugehörig ist.

C. Lehr- und Lernziele
Das Ziel des Moduls "Arbeitsrecht" ist Einführung von Studierenden der Fakultät "Wirtschaftswissenschaften" in das deutsche Arbeitsrecht. Das Hauptziel besteht im Erlernen der Grundstruktur des Arbeitsrechts.

Durch eine strukturierte Darstellung des allgemeinen Gefüges des deutschen Arbeitsrechts soll ein fundiertes Grundwissen vermittelt werden. Die Einübung der Strukturen, insbesondere durch systematische Falllösung, soll den Zuhörern ein Werkzeug für eigenverantwortliche Behandlung der Grundfragen dieses Rechtsgebiets geschaffen werden und der Veranschaulichung der Strukturen und Voraussetzungen des Arbeitsrechts und seiner Institutionen dienen.

Wegen der künftigen beruflichen Ausrichtung der Zuhörer (Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge) soll ein besonderer Wert auf die Bedeutung des Arbeitsrechts für die unternehmerische Praxis gelegt werden. Dies bedeutet die Behandlung der Problembereiche, mit denen die Wirtschaftspraxis am häufigsten konfrontiert wird (Personalplanung und Arbeitsrecht (hier insb.: Abschluss eines wirksamen Arbeitsvertrages, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Rechte und Pflichten der Parteien eines Arbeitsverhältnisses, Mitbestimmungsrecht im Betrieb, Kosten der arbeitsrechtlicher Institutionen für Betrieb usw.).

Wegen praktischer Relevanz im Bereich des individuellen Arbeitsrechts sollen entsprechende Gewichtung auch die Fragen des Antidiskriminierungsrechts erlangen.

Die Grenzlage der Hochschule gibt weiter den Anreiz dafür, die Grundzüge des Arbeitsrechts der Nachbarländer (Tschechische Republik, Polen) zu behandeln. Zugleich sollen die Fragen des Kollisionsrechts (IPR) im internationalen Arbeitsrecht erörtert werden (in Sachverhalten mit Auslandsberührung anwendbares (Arbeits-)Recht).

Zum Abschluss des Moduls sollen daher Studierende die Fähigkeit besitzen, allgemeine Fragen des Arbeitsrechts selbständig und eigenverantwortlich zu bewältigen.

D. Methodik
Aus dem methodischen Gesichtspunkt wird der Schwerpunkt auf die Systematik des Arbeitsrechts gelegt. Verwendet wird überwiegend die systematische Falllösungungsmethode anhand der Rechtsprechung der höchstrichterlichen Gerichte.

In den Übungsveranstaltungen sollen die Studierenden die Fähigkeit zum eigenverantwortlichen Recherchieren und Exzerpieren erlangen. Die selbständige Aufbereitung der Rechtsprechung des BGH und EuGH soll das Verständnis

Verwendet werden klassische (Folien) und moderne - hier insbesondere dynamische Baumstrukturen (MindMap u.ä.) - Techniken. Eine Internetpräsenz der Veranstaltung wird ein ausführliches Begleitmaterial zu Veranstaltungen enthalten.

Gesorgt wird für regelmäßige Treffen mit Praktikern aus Unternehmen und Justiz, die auf wichtigste Probleme des Arbeitsrechts in der Region aufmerksam machen.

E. Literatur
Rainer Wörlen, Axel Kokemoor, Arbeitsrecht, 9. Aufl., Carl Heymanns Verlag 2009;
Hans Brox, Bernd Rüthers, Martin Henssler, Arbeitsrecht, 18. Aufl., 2010;
Bianca Hafke, Jan Niederle, Simone Singer, Arbeitsrecht, 5. Aufl., 2009;
Petra Senne, Arbeitsrecht: das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis, 7. Aufl., 2010;

F. Leistungsnachweis
Schriftliche Prüfung in einer Klausurform. Konzeptionell soll sich um eine Wissensklausur mit Elementen der Falllösung handeln.
Bei Übungen - Präsentation eines Falles.

G. Inhalte und Gliederung der Veranstaltung


S. Gliederung

CategoryArbeitsrecht
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