Kausalprinzip
Das Kausalprinzip ist ein leitendes Prinzip der Rechtsgeschäftslehre in Österreich und besteht im deutschen Recht nur, wenn von den Vertragsparteien eine Geschäftseinheit bestimmt wird.
Im österreichischen Recht wird, wie auch im deutschen Recht, zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft getrennt, jedoch ist weder ein abstraktes Verpflichtungsgeschäft, noch ein abstraktes Verfügungsgeschäft gestattet.
Das Verpflichtungsgeschäft im österreichischen Recht benötigt einen Grund, der es wirtschaftlich macht.
Beispiel: Bei einem Kaufvertrag über ein Buch besteht das Interesse der einen Interessenspartei daran, das Buch zu erhalten. Das Interesse der anderen Partei besteht dagegen daran, das Geld zu erhalten.
Das Verfügungsgeschäft ist nach österreichischen Recht hingegen nur wirksam, wenn ihm ein wirksames Verpflichtungsgeschäft zugrunde liegt. Durch das Abstraktionsprinzip ist es im deutschen Recht allerdings auch ohne ein bestehendes, wirksames Verpflichtungsgeschäft wirksam.