ich war hier: Baumelement2540 » KausalitaetSchadensersatzrecht

Version [81311]

Dies ist eine alte Version von KausalitaetSchadensersatzrecht erstellt von LisaWolschendorf am 2017-07-10 19:10:23.

 


A. Schadensersatz


Als Schaden wird im juristischen Sinne jede unfreiwillige Vermögenseinbuße bezeichnet.

Der Ersatz des Schadens und dessen Umfang definiert sich über § 249 Abs. 1 BGB als Naturalrestitution.

Dies stellt eine Wiederherstellung des Zustandes vor dem schädigenden Ereignis dar. Ist eine Naturalrestitution nicht mehr möglich, so kann der Geschädigte

auch Entschädigung in Geld gemäß § 249 Abs. 2 BGB und § 250 BGB verlangen.


Eine ausführlichere Erläuterung diesbezüglich finden Sie unter Schadensrecht.




Prüfungsaufbau zu § 823 Abs. 1 BGB

Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen: Sie können die eingebettete Seite über den folgenden Verweis aufrufen:

"; print($embeded_html); ?>



Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki