Revision history for IntUrhRLizenzierung
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CategoryInternatUrheberrecht
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||{width: 800px; color:#474747; vertical-align:top; text-align:center; background-color:#ADD8E6; font-size:110%} **Zielsetzung**||
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||Für das Verhältnis zwischen Verwertungsgesellschaften und Urhebern bei der Lizenzierung von Onlinerechten empfiehlt die Kommission vor allem eine weit gefasste Entscheidungsfreiheit des Urhebers über Umfang der inhaltlichen und räumlichen Rechtseinräumung (Nr. 3, 5a) und b) der Empfehlung). Urheber sollen auch berechtigt werden, nach Vorankündigung und angemessener Frist aus dem Rahmen bestehender Wahrnehmungsverträge die Onlinerechte herauszunehmen und diese durch alternative Verwertungsgesellschaften wahrnehmen zu lassen (Nr. 5c) der Empfehlung). Die Gegenseitigkeitsverträge der Verwertungsgesellschaften sollen diese Handlungen des Urhebers nicht behindern (Nr. 5d) der Empfehlung).
Am 16.07.2008 hat die Kommission zudem ein im Februar 2006 eingeleitetes Missbrauchsverfahren gegen die europäischen
Musikverwertungsgesellschaften abgeschlossen, indem sie sowohl Einschränkungen der Wahlfreiheit der Urheber als auch
Gebietsbeschränkungen in Wahrnehmungsverträgen für unzulässig erklärt hat.||
Am 16.07.2008 hat die Kommission zudem ein im Februar 2006 eingeleitetes Missbrauchsverfahren gegen die europäischen
Musikverwertungsgesellschaften abgeschlossen, indem sie sowohl Einschränkungen der Wahlfreiheit der Urheber als auch
Gebietsbeschränkungen in Wahrnehmungsverträgen für unzulässig erklärt hat.||