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Internationales Privatrecht



Das Internationale Privatrecht ist der Teil einer nationalen Rechtsordnung, der bestimmt, welches Recht auf einen Sachverhalt anwendbar ist, der eine Verbindung zu den Rechtsordnungen mehrerer Staaten aufweist.

Das IPR entscheidet damit über die Kollision verschiedener zur Anwendung berufener Rechtsordnungen, daher auch der Name Kollisionsrecht.

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