ich war hier: WiMa2015Team3 » InfoRHaftungNational

Version [22022]

Dies ist eine alte Version von InfoRHaftungNational erstellt von Jorina Lossau am 2013-03-08 13:41:30.

 

Informationsrecht

6.3 - Haftung für Internet - Inhalte im deutschen Recht

Attachments
File Last modified Size
InfoRHaftungTGM.jpg 2023-10-06 18:36 31Kb
InfoRStoererhaftung.jpg 2023-10-06 18:36 75Kb

Grundlagen
Deutschland hat die Vorgaben der E-Commerce-RL in §§ 7-10 TMG umgesetzt.

Die grundsätzliche Unterscheidung bei der Haftung von Informationsbereitstellung im Internet erfolgt also zunächst danach, ob es sich um eigene oder fremde Informationen handelt und erst danach, um welche Art von Provider es sich handelt. Die Regelung des (deklaratorischen) § 7 Abs. 1 TMG findet sich nicht in der E-Commerce-RL, deren Haftungserleichterung lediglich technisch bedingt und nicht nach der Stellung des Providers zum fremden Inhalt richtet. Aus diesem Grund ist die Konformität des § 7 Abs. 1 TMG mit der Richtlinie umstritten.

Die Haftung für zu eigen gemachte Informationen ist identisch mit der Haftung für eigene Informationen. Auch die Beibringung eines sog. Disclaimer (Distanzierung vom fremden Inhalt) führt regelmäßig nicht zu einem Haftungsausschluss.
Siehe hierzu folgende Urteile:
OLG Köln, U. v. 28.5.2002 - 15 U 221/01- Urteil
BGH, U. v. 12.11.2009 - I ZR 166/07 – marions-kochbuch-de - Urteil

 (image: http://wdb.fh-sm.de/uploads/InfoRTeil63HaftungNational/InfoRHaftungTGM.jpg)

Überwachungspflicht und Störerhaftung
Deutlich ist ebenso wie in der Rechtsprechung des EuGH die Ablehnung einer Überwachungspflicht (Art. 15 E-Commerce-RL, § 7 Abs. 2 TMG) durch die deutsche Rechtsprechung. Allerdings besteht hier ein Spannungsverhältnis zur Störerhaftung.
Die Unterschiede zwischen der Freistellung von einer Überwachungspflicht einerseits und der Störerhaftung sind fließend

Siehe hierzu folgende Entscheidung:
BGH, U. v. 12.7.2007 - I ZR 18/04 – Jugendgefährdende Medien bei eBay Urteil

 (image: http://wdb.fh-sm.de/uploads/InfoRTeil63HaftungNational/InfoRStoererhaftung.jpg)

Die deutsche Rechtsprechung hat sich zur Problematik der Haftung im Internet im Übrigen in folgenden Urteilen geäußert:

BGH, U. v. 1.4.2004 - I ZR 317/01 – Schöner Wetten: - Urteil
BGH, U. v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10 - Urteil
OLG Hamburg, U. v. 22.5.2007 - 7 U 137/06
LG Bonn, U. v. 23.2.2005 - 5 S 197/04
BGH, Urteil vom 12.5.2010 - I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens - Urteil
BGH, U. v. 2.3.2010 - VI ZR 23/09 – New York Times - Urteil
OVG Münster, Beschluss vom 19.3.2003 - 8 B 2567/02

...
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki