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Hinweise zur Gestaltung von Studien- und Abschlussarbeiten an der Fakultät Informatik der FH Schmalkalden
Inhalte von Prof. Dr. Uwe Hettler (Fassung vom 25.09.2012)
Inhalt
1. Einleitung
2. Funktion einer Studien- oder Abschlussarbeit
3. Thema
4. Umfang
5. Anmeldung
6. Abgabe der Arbeit
7. Koreferent
8. Kolloquiumstermin
9. Kolloquium
10. Formalien zur schriftlichen Arbeit
11. Sprachliche Gestaltung
12. Aufbau
13. Gliederung
14. Quellenangaben sind Pflicht
15. Zitierweise
16. Literaturverzeichnis
17. Fußnoten
18. Möglichkeit der Kurzzitierweise in den Fußnoten
19. Für alle Quellen ist zu beachten
20. Literaturhinweis
21. Gestaltung des Deck- oder Titelblatts bei Studienarbeiten
22. Gestaltung des Deck- oder Titelblatts bei Abschlussarbeiten
23. Ehrenwörtliche Erklärung
24. Bewertungsschema Seminar-, Abschlussarbeit
1. Einleitung
Die vorliegenden Hinweise sollen als grobe Richtlinie dienen. Sie enthalten wesentliche Gestaltungsregeln für das Abfassen wissenschaftlicher Arbeiten, ohne Vollständigkeit zu beanspruchen. Es empfiehlt sich, ergänzende Veröffentlichungen, z.B. die in den Literaturhinweisen angeführten Werke zu Rate zu ziehen.
2. Funktion einer Studien- oder Abschlussarbeit
Mit der Anfertigung einer Studien- oder Abschlussarbeit (Diplomarbeit, Bachelor- oder Masterarbeit) soll der Nachweis erbracht werden, dass ein gestelltes Thema in begrenzter Zeit und Raum (maximale Seitenzahl) wissenschaftlich bearbeitet werden kann. Hierzu ist erforderlich, sich der anerkannten wissenschaftlichen Methoden zu bedienen sowie die einschlägige wissenschaftliche Literatur zu sichten, auszuwerten und systematisch zu verarbeiten. Die Ausführungen sind nachvollziehbar zu begründen und so darzustellen, dass sie für einen gebildeten Leser im entsprechenden Studiengang verständlich sind.
Sofern die eigene Meinung geäußert wird, darf diese keine "Glaubensäußerung" darstellen, sondern muss sich mit einer nachvollziehbaren Argumentation aus den Ausführungen ergeben.
3. Thema
Das Thema einer Arbeit wird mit dem Betreuer vereinbart. Nach der Anmeldung der Arbeit darf es nicht mehr geändert werden.
Die Arbeit handelt ausschließlich das Thema ab. Ausführungen, die über das Thema hinausgehen, sind überflüssig und zu vermeiden. Begründete und sinnvolle Einschränkungen des Themas sind möglich, allerdings in der Arbeit so zu erläutern, dass der Betreuer vom Sinn und Zweck der Eingrenzung überzeugt wird.
4. Umfang
Der Umfang einer Studien- oder Abschlussarbeit bemisst sich nach dem Seitenumfang des Inhaltsteils, der nach der Gliederung mit der Einleitung beginnt und mit dem Fazit oder Ausblick endet. Die Gliederung, das Abbildungs- und Literaturverzeichnis, sowie der Anhang werden nicht zum Seitenumfang hinzugerechnet. Der Seitenumfang einer Studienarbeit soll 15 Textseiten, der einer Bachelorarbeit 35 Textseiten und der einer Master- oder Diplomarbeit 70 Textseiten (inklusive Abbildungen) nicht überschreiten (+/- 10%). Abbildungen im Inhaltsteil sind ein normales Darstellungselement und zählen somit zur Umfangbeschränkung mit hinzu. Aus Platzgründen können Abbildungen in den Anhang übernommen werden, wobei man sich vor Augen halten muss, dass hierdurch der Lesefluss erschwert wird. Aufgrund der Wahlmöglichkeiten, den Zeilenabstand einzeilig bis 1,5zeilig gestalten zu können, hat man Gestaltungsmöglichkeiten, den maximalen Seitenumfang bei einer drohenden Überschreitung einzuhalten.
Die Beschränkung des Umfangs, die begründete Themeneingrenzung und eigene Schwerpunktsetzungen sind wesentliche Bestandteile jeder wissenschaft-3 lichen Arbeit und wichtiges Beurteilungskriterium. Eine sehr gute wissenschaftliche Arbeit zeichnet sich also nicht schon durch einen größeren Umfang gegenüber einer guten oder befriedigenden aus. Meistens liegt die Herausforderung darin, die wesentlichen Inhalte eines breiten Themas erschöpfend auf einem begrenzten vorgegebenen Raum abzuhandeln. Getreu nach dem Motto: „In der Kürze und Prägnanz liegt die Würze.“
5. Anmeldung
Abschlussarbeiten müssen zuerst angemeldet werden. Dies erfolgt in der Regel nachdem über die Themenstellung und inhaltliche Struktur der Arbeit Klarheit herrscht (i.d.R. nach Aufstellung der Feingliederung). Zur Anmeldung ist bei Frau Biallaß ein Formular abzuholen, das vom Prüfungsamt und dann vom betreuenden Professor zu unterschreiben ist. Nach der Anmeldung läuft die Bearbeitungsfrist: Bachelorarbeit 12 Wochen, Masterarbeit 24 Wochen.
6. Abgabe der Arbeit
Studienarbeiten werden in einfacher Ausführung sowie in elektronischer Form in der vorgegebenen Frist bei Frau Biallaß abgegeben.
Bei Diplomarbeiten sind drei, bei Bachelor- und Masterarbeiten zwei gebundene Exemplare abzugeben. Zusätzlich ist die Arbeit in elektronischer Form als PDF, möglichst als eine Datei einzureichen.
Es ist ausreichend, wenn Studienarbeiten oben links geheftet sind. Das Einbinden in einem Schnellhefter ist nicht zwingend erforderlich. Die einzelnen Seiten sollten auf keinen Fall in Klarsichthüllen eingepackt werden, um Kosten zu sparen und die Korrektur auf der Seite nicht zu erschweren.
7. Koreferent
Für die Beurteilung von Abschlussarbeiten ist ein Koreferent bzw. Zweitgutachter erforderlich. Diesen suchen sich Studierende üblicherweise selbst. Sie fragen z.B. per E-Mail einen Kollegen Ihrer Wahl, ob er das Zweitgutachten ihrer Abschlussarbeit übernehmen will.
8. Kolloquiumstermin
Ist die Arbeit abgegeben und steht der Zweitgutachter fest, dann bestimmt der Erstgutachter einen Kolloquiumstermin; in der Regel zwei bis vier Wochen nach Empfang der Arbeit in der Vorlesungszeit.
In der vorlesungsfeien Zeit kann sich diese Zeitspanne von der Abgabe bis zum Kolloquium in Folge von Urlaub, Auslandseinsätzen etc. deutlich verlängern – zum Teil bis zum Beginn der Vorlesungszeit des darauffolgenden Semesters.
Falls das Kolloquium zu einem gewünschten Termin innerhalb der vorlesungsfreien Zeit stattfinden soll, ist rechtzeitig zu klären, ob Erst- und Zweitgutachter diesen Termin auch wahrnehmen können.
9. Kolloquium
Bei einer Abschlussarbeit werden die wesentlichen Erkenntnisse der Ausarbeitung im Rahmen eines öffentlichen Kolloquiums vorgestellt. Dieses besteht aus einer Präsentation sowie einer anschließenden Befragungs- und Diskussionsrunde. Für die Präsentation einer Bachelorarbeit sind 20 Minuten, für die einer Masterarbeit 30 Minuten vorgegeben. Die Einhaltung der vorgegebenen Zeit ist ein Beurteilungskriterium.
Die Inhalte der Präsentation sind selbständig auszuwählen. Es empfiehlt sich, die interessantesten Erkenntnisse der Arbeit vorzustellen (nicht alle möglichen Details). Es sollte, ausgehend von der Problemstellung und den Hintergründen der Untersuchung ein roter Faden in der Argumentation erkennbar sein. Dabei sollte auch klar werden, was die eigene Leistung zur Zielerreichung war. Die Darstellungsform bleibt den Vortragenden überlassen. Zentrale Erkenntnisse der Präsentationstechnik sollten berücksichtigt werden (z.B. möglichst freie Rede, evtl. mit Stichwortzettel, keine ganzen Sätze ablesen, auf Blickkontakt mit
den Zuhörern achten, nicht zu schnell sprechen, nicht zu viele Powerpoint-Folien, auf den Seiten nicht zu viel Text darstellen, maximal 7 Punkte/Inhaltseinheiten pro Seite; gute Grafiken erhöhen die Anschaulichkeit, auf Lesbarkeit aus der Ferne achten etc.).
In der Befragungs- und Diskussionsrunde können alle Zuhörer Fragen stellen (weil hochschulöffentliche Veranstaltung). Insbesondere agieren aber die Gutachter und stellen Fragen zum Vortrag, zur schriftlichen Arbeit und ggf. zum betreffenden Wissensgebiet, die dann zum Teil in Diskussionen münden. Im Anschluss an das Kolloquium werden die Noten der schriftlichen Arbeit sowie des Vortrages und der Frage- und Diskussionsrunde verkündet.
Zur Vorbereitung auf das Kolloquium empfiehlt sich der Besuch von Examenskolloquien des betreffenden Betreuers.
10. Formalien zur schriftlichen Arbeit
Folgende Vorgaben sollten eingehalten werden:
- als Format wird DIN A 4 verwandt
- Blätter werden einseitig beschrieben
- die Seitenzahlen sind anzugeben bzw. Paginierung soll erfolgen
- Ränder werden wie folgt gesetzt: oben 3 cm, links 4 cm, rechts 2 cm, unten: 3 cm ohne Fußnoten; mit Fußnoten 1 cm
- der Zeilenabstand ist 1 bis 1,5-zeilig
- Überschriften sollten durchnummeriert und fett gesetzt werden
- nach einem Absatz im Text folgt eine Leerzeile, nach einem Gliederungspunkt folgen zwei Leerzeilen
- es wird einheitlich eine Standardschrift verwendet (z.B. Arial, Times New Roman)
- die Zeichengröße im Text wird auf 11 oder 12-Punkt-Schrift gesetzt. Fußnoten können auch in 8- oder 10-Punkt-Schrift gestaltet werden.
11. Sprachliche Gestaltung
Eine Studien- bzw. Diplomarbeit ist kein belletristisches, sondern ein wissenschaftliches Werk. Man sollte deshalb einen klaren, einfachen und knappen Sprachstil pflegen; auf sprachliches Schmuckwerk, Metaphorik und Weitschweifigkeit sollte verzichtet werden. Man sollte sich der Fachsprache bedienen und umgangssprachliche Formulierungen vermeiden. Es empfiehlt sich, möglichst kurze Wörter und Sätze zu verwenden, da lange Wörter und Sätze den Lesefluss bremsen. Im Allgemeinen sollte man der Faustregel folgen, dass Sätze nicht länger als drei Zeilen sein sollten: Schachtelsätze verwirren den Leser.
Wichtige Aussagen gehören in Hauptsätze, nicht in Nebensätze. Man sollte vorwiegend im Aktiv schreiben und den Verbalstil pflegen; das Passiv und den Nominalstil sollte man nur dosiert einsetzen. Rhetorische Fragen sollten nicht gestellt werden.
Es muss immer klar sein, ob man eine fremde Auffassung oder seine eigene wohl begründete - Meinung wiedergibt. Ist Letzteres der Fall, sollte man allerdings Formulierungen in der ersten Person vermeiden. Bei persönlichen Meinungen und Wertungen sollte also z.B. so formuliert werden: „nach Meinung des Verfassers...“ oder „Der Verfasser ist der Meinung....“
12. Aufbau
Jede Arbeit beginnt mit einem Titelblatt. Abschlussarbeiten enden mit einer Ehrenwörtlichen Erklärung. Diese ist bei Studienarbeiten nicht erforderlich.
Die Arbeit kann wie folgt aufgebaut werden:
1 Titelblatt
2 Inhaltsverzeichnis
3 ggf. Abkürzungsverzeichnis
4 ggf. Symbolverzeichnis
5 ggf. Verzeichnis der Schaubilder/Tabellen
6 Inhaltliche Kapitel
7 ggf. Anhänge I, II, ...
8 Literaturverzeichnis
9 Ehrenwörtliche Erklärung
In der Regel enthalten Studienarbeiten kein Vorwort. Sollte ein Vorwort doch notwendig sein, weil eine Danksagung angezeigt erscheint, so ist es vor dem Inhaltsverzeichnis einzufügen.
Das Inhaltsverzeichnis gibt die Gliederung der Arbeit mit den entsprechenden Seitenangaben wieder. Es ist darauf zu achten, dass das Inhaltsverzeichnis durch Einrückungen und Abstände den literarischen Aufbau der Arbeit auch optisch erkennen lässt.
Abkürzungsverzeichnisse, Symbolverzeichnisse und Verzeichnisse von Schaubildern, Tabellen etc. sind i.d.R. nur bei Abschlussarbeiten angezeigt. Selbstverständlich wird ein Abkürzungsverzeichnis nur dann angelegt, wenn die Arbeit Abkürzungen enthält, die nicht gängig sind. Abkürzungen - besonders wenn sie exzessiv verwandt werden - können die Lesbarkeit einer Arbeit stark beeinträchtigen. Auf ein Abkürzungsverzeichnis kann verzichtet werden, wenn nur eine begrenzte Zahl von Abkürzungen Verwendung findet, die dann bei ihrer ersten Verwendung erläutert werden müssen.
Symbolverzeichnisse bieten sich bei formal orientierten Arbeiten an. Sie sind aufzunehmen, wenn sie dem Leser wirklich als Hilfe dienen. Es ist auf die Vollständigkeit des Verzeichnisses und Einheitlichkeit der Symbole zu achten.
Weitere Verzeichnisse können aufgenommen werden, wenn sie dem Leser die Orientierung erleichtern. Die Verzeichnisseiten werden zusammen mit dem Inhaltsverzeichnis mit römischen Ziffern nummeriert, anschließend wird bis zur letzten Seite - und durchgängig - mit arabischen Ziffern nummeriert.
Bsp. Nummerierung einer Gliederung:
I | Inhaltsverzeichnis | 3 |
II | Abbildungsverzeichnis | 4 |
1. | Einleitung | 5 |
2. | Grundlagen des... | 8 |
....... | ||
7. | Fazit | 35 |
III | Anhang | 38 |
IV | Literaturverzeichnis | 45 |
V | Ehrenwörtliche Erklärung | 47 |
Zu empfehlen ist, dass Grafiken, Tabellen, etc., die eine oder mehrere Seiten in Anspruch nehmen, in den Anhang aufgenommen werden sollten. Im Übrigen sollten sie aus Gründen der Lesefreundlichkeit in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Text angeführt werden.
13. Gliederung
Jede Arbeit ist gegliedert. Die Tiefe der Gliederung bestimmt sich aus der Länge der Arbeit und der Art des Themas. Für die Mehrzahl der Arbeiten gilt, dass sie aus drei grundlegenden Bausteinen bestehen: der Einleitung, dem Hauptteil und dem Schluss. Die Einleitung und der Schluss werden in der Regel nicht weiter untergliedert und sind in der Gliederung gleichwertig mit der obersten Gliederungsebene im Hauptteil.
Die Einleitung muss nicht Einleitung heißen. Je nach Inhalt können z.B. auch die Überschriften Problemstellung, Grundlagen, Fragestellung o.ä. angebracht sein. Analoges gilt für den Schluss: Fazit, Zusammenfassung, Resümee, Ausblick.
Als Gliederungsschemata stehen zwei unterschiedliche Grundformen zur Verfügung, das Prinzip der alphanumerischen ("klassischen") Ordnung und das Prinzip der numerischen ("dezimalen") Ordnung:
Prinzip der alphanumerischen Ordnung
A. Einleitung B. Kapitel 1
I.
C. Kapitel 2
1.
II.
a.
2. b. .... ... ... ... |
Prinzip der numerischen Ordnung
1 Einleitung 2 Kapitel 1
2.1
3 Kapitel 2
2.1.1
2.2
2.1.1.1
2.1.2 2.1.1.2 ... .... .... ... |
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