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Hinweise zur Gestaltung von Studien- und Abschlussarbeiten an der Fakultät Informatik der FH Schmalkalden


Inhalte von Prof. Dr. Uwe Hettler (Fassung vom 25.09.2012)

Inhalt


1. Einleitung
2. Funktion einer Studien- oder Abschlussarbeit
3. Thema
4. Umfang
5. Anmeldung
6. Abgabe der Arbeit
7. Koreferent
8. Kolloquiumstermin
9. Kolloquium
10. Formalien zur schriftlichen Arbeit
11. Sprachliche Gestaltung
12. Aufbau
13. Gliederung
14. Quellenangaben sind Pflicht
15. Zitierweise
16. Literaturverzeichnis
17. Fußnoten
18. Möglichkeit der Kurzzitierweise in den Fußnoten
19. Für alle Quellen ist zu beachten
20. Literaturhinweis
21. Gestaltung des Deck- oder Titelblatts bei Studienarbeiten
22. Gestaltung des Deck- oder Titelblatts bei Abschlussarbeiten
23. Ehrenwörtliche Erklärung
24. Bewertungsschema Seminar-, Abschlussarbeit


1. Einleitung


Die vorliegenden Hinweise sollen als grobe Richtlinie dienen. Sie enthalten wesentliche Gestaltungsregeln für das Abfassen wissenschaftlicher Arbeiten, ohne Vollständigkeit zu beanspruchen. Es empfiehlt sich, ergänzende Veröffentlichungen, z.B. die in den Literaturhinweisen angeführten Werke zu Rate zu ziehen.


2. Funktion einer Studien- oder Abschlussarbeit


Mit der Anfertigung einer Studien- oder Abschlussarbeit (Diplomarbeit, Bachelor- oder Masterarbeit) soll der Nachweis erbracht werden, dass ein gestelltes Thema in begrenzter Zeit und Raum (maximale Seitenzahl) wissenschaftlich bearbeitet werden kann. Hierzu ist erforderlich, sich der anerkannten wissenschaftlichen Methoden zu bedienen sowie die einschlägige wissenschaftliche Literatur zu sichten, auszuwerten und systematisch zu verarbeiten. Die Ausführungen sind nachvollziehbar zu begründen und so darzustellen, dass sie für einen gebildeten Leser im entsprechenden Studiengang verständlich sind.

Sofern die eigene Meinung geäußert wird, darf diese keine "Glaubensäußerung" darstellen, sondern muss sich mit einer nachvollziehbaren Argumentation aus den Ausführungen ergeben.


3. Thema


Das Thema einer Arbeit wird mit dem Betreuer vereinbart. Nach der Anmeldung der Arbeit darf es nicht mehr geändert werden.

Die Arbeit handelt ausschließlich das Thema ab. Ausführungen, die über das Thema hinausgehen, sind überflüssig und zu vermeiden. Begründete und sinnvolle Einschränkungen des Themas sind möglich, allerdings in der Arbeit so zu erläutern, dass der Betreuer vom Sinn und Zweck der Eingrenzung überzeugt wird.


4. Umfang


Der Umfang einer Studien- oder Abschlussarbeit bemisst sich nach dem Seitenumfang des Inhaltsteils, der nach der Gliederung mit der Einleitung beginnt und mit dem Fazit oder Ausblick endet. Die Gliederung, das Abbildungs- und Literaturverzeichnis, sowie der Anhang werden nicht zum Seitenumfang hinzugerechnet. Der Seitenumfang einer Studienarbeit soll 15 Textseiten, der einer Bachelorarbeit 35 Textseiten und der einer Master- oder Diplomarbeit 70 Textseiten (inklusive Abbildungen) nicht überschreiten (+/- 10%). Abbildungen im Inhaltsteil sind ein normales Darstellungselement und zählen somit zur Umfangbeschränkung mit hinzu. Aus Platzgründen können Abbildungen in den Anhang übernommen werden, wobei man sich vor Augen halten muss, dass hierdurch der Lesefluss erschwert wird. Aufgrund der Wahlmöglichkeiten, den Zeilenabstand einzeilig bis 1,5zeilig gestalten zu können, hat man Gestaltungsmöglichkeiten, den maximalen Seitenumfang bei einer drohenden Überschreitung einzuhalten.

Die Beschränkung des Umfangs, die begründete Themeneingrenzung und eigene Schwerpunktsetzungen sind wesentliche Bestandteile jeder wissenschaft-3 lichen Arbeit und wichtiges Beurteilungskriterium. Eine sehr gute wissenschaftliche Arbeit zeichnet sich also nicht schon durch einen größeren Umfang gegenüber einer guten oder befriedigenden aus. Meistens liegt die Herausforderung darin, die wesentlichen Inhalte eines breiten Themas erschöpfend auf einem begrenzten vorgegebenen Raum abzuhandeln. Getreu nach dem Motto: „In der Kürze und Prägnanz liegt die Würze.“


5. Anmeldung


Abschlussarbeiten müssen zuerst angemeldet werden. Dies erfolgt in der Regel nachdem über die Themenstellung und inhaltliche Struktur der Arbeit Klarheit herrscht (i.d.R. nach Aufstellung der Feingliederung). Zur Anmeldung ist bei Frau Biallaß ein Formular abzuholen, das vom Prüfungsamt und dann vom betreuenden Professor zu unterschreiben ist. Nach der Anmeldung läuft die Bearbeitungsfrist: Bachelorarbeit 12 Wochen, Masterarbeit 24 Wochen.


6. Abgabe der Arbeit


Studienarbeiten werden in einfacher Ausführung sowie in elektronischer Form in der vorgegebenen Frist bei Frau Biallaß abgegeben.

Bei Diplomarbeiten sind drei, bei Bachelor- und Masterarbeiten zwei gebundene Exemplare abzugeben. Zusätzlich ist die Arbeit in elektronischer Form als PDF, möglichst als eine Datei einzureichen.

Es ist ausreichend, wenn Studienarbeiten oben links geheftet sind. Das Einbinden in einem Schnellhefter ist nicht zwingend erforderlich. Die einzelnen Seiten sollten auf keinen Fall in Klarsichthüllen eingepackt werden, um Kosten zu sparen und die Korrektur auf der Seite nicht zu erschweren.


7. Koreferent


Für die Beurteilung von Abschlussarbeiten ist ein Koreferent bzw. Zweitgutachter erforderlich. Diesen suchen sich Studierende üblicherweise selbst. Sie fragen z.B. per E-Mail einen Kollegen Ihrer Wahl, ob er das Zweitgutachten ihrer Abschlussarbeit übernehmen will.


8. Kolloquiumstermin


Ist die Arbeit abgegeben und steht der Zweitgutachter fest, dann bestimmt der Erstgutachter einen Kolloquiumstermin; in der Regel zwei bis vier Wochen nach Empfang der Arbeit in der Vorlesungszeit.

In der vorlesungsfeien Zeit kann sich diese Zeitspanne von der Abgabe bis zum Kolloquium in Folge von Urlaub, Auslandseinsätzen etc. deutlich verlängern – zum Teil bis zum Beginn der Vorlesungszeit des darauffolgenden Semesters.
Falls das Kolloquium zu einem gewünschten Termin innerhalb der vorlesungsfreien Zeit stattfinden soll, ist rechtzeitig zu klären, ob Erst- und Zweitgutachter diesen Termin auch wahrnehmen können.


9. Kolloquium


Bei einer Abschlussarbeit werden die wesentlichen Erkenntnisse der Ausarbeitung im Rahmen eines öffentlichen Kolloquiums vorgestellt. Dieses besteht aus einer Präsentation sowie einer anschließenden Befragungs- und Diskussionsrunde. Für die Präsentation einer Bachelorarbeit sind 20 Minuten, für die einer Masterarbeit 30 Minuten vorgegeben. Die Einhaltung der vorgegebenen Zeit ist ein Beurteilungskriterium.

Die Inhalte der Präsentation sind selbständig auszuwählen. Es empfiehlt sich, die interessantesten Erkenntnisse der Arbeit vorzustellen (nicht alle möglichen Details). Es sollte, ausgehend von der Problemstellung und den Hintergründen der Untersuchung ein roter Faden in der Argumentation erkennbar sein. Dabei sollte auch klar werden, was die eigene Leistung zur Zielerreichung war. Die Darstellungsform bleibt den Vortragenden überlassen. Zentrale Erkenntnisse der Präsentationstechnik sollten berücksichtigt werden (z.B. möglichst freie Rede, evtl. mit Stichwortzettel, keine ganzen Sätze ablesen, auf Blickkontakt mit
den Zuhörern achten, nicht zu schnell sprechen, nicht zu viele PowerpointSeiten, auf den Seiten nicht zu viel Text darstellen, maximal 7 Punkte/Inhaltseinheiten pro Seite; gute Grafiken erhöhen die Anschaulichkeit, auf Lesbarkeit aus der Ferne achten etc.).

In der Befragungs- und Diskussionsrunde können alle Zuhörer Fragen stellen (weil hochschulöffentliche Veranstaltung). Insbesondere agieren aber die Gutachter und stellen Fragen zum Vortrag, zur schriftlichen Arbeit und ggf. zum betreffenden Wissensgebiet, die dann zum Teil in Diskussionen münden. Im Anschluss an das Kolloquium werden die Noten der schriftlichen Arbeit sowie des Vortrages und der Frage- und Diskussionsrunde verkündet.

Zur Vorbereitung auf das Kolloquium empfiehlt sich der Besuch von Examenskolloquien des betreffenden Betreuers.


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