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Hinweise zur Gestaltung von Studien- und Abschlussarbeiten an der Fakultät Informatik der FH Schmalkalden


Inhalte von Prof. Dr. Uwe Hettler (Fassung vom 25.09.2012)

Inhalt


1. Einleitung
2. Funktion einer Studien- oder Abschlussarbeit
3. Thema
4. Umfang
5. Anmeldung
6. Abgabe der Arbeit
7. Koreferent
8. Kolloquiumstermin
9. Kolloquium
10. Formalien zur schriftlichen Arbeit
11. Sprachliche Gestaltung
12. Aufbau
13. Gliederung
14. Quellenangaben sind Pflicht
15. Zitierweise
16. Literaturverzeichnis
17. Fußnoten
18. Möglichkeit der Kurzzitierweise in den Fußnoten
19. Für alle Quellen ist zu beachten
20. Literaturhinweis
21. Gestaltung des Deck- oder Titelblatts bei Studienarbeiten
22. Gestaltung des Deck- oder Titelblatts bei Abschlussarbeiten
23. Ehrenwörtliche Erklärung
24. Bewertungsschema Seminar-, Abschlussarbeit


1. Einleitung


Die vorliegenden Hinweise sollen als grobe Richtlinie dienen. Sie enthalten wesentliche Gestaltungsregeln für das Abfassen wissenschaftlicher Arbeiten, ohne Vollständigkeit zu beanspruchen. Es empfiehlt sich, ergänzende Veröffentlichungen, z.B. die in den Literaturhinweisen angeführten Werke zu Rate zu ziehen.


2. Funktion einer Studien- oder Abschlussarbeit


Mit der Anfertigung einer Studien- oder Abschlussarbeit (Diplomarbeit, Bachelor- oder Masterarbeit) soll der Nachweis erbracht werden, dass ein gestelltes Thema in begrenzter Zeit und Raum (maximale Seitenzahl) wissenschaftlich bearbeitet werden kann. Hierzu ist erforderlich, sich der anerkannten wissenschaftlichen Methoden zu bedienen sowie die einschlägige wissenschaftliche Literatur zu sichten, auszuwerten und systematisch zu verarbeiten. Die Ausführungen sind nachvollziehbar zu begründen und so darzustellen, dass sie für einen gebildeten Leser im entsprechenden Studiengang verständlich sind.

Sofern die eigene Meinung geäußert wird, darf diese keine "Glaubensäuße-
rung" darstellen, sondern muss sich mit einer nachvollziehbaren Argumentation
aus den Ausführungen ergeben.


3. Thema

Das Thema einer Arbeit wird mit dem Betreuer vereinbart. Nach der Anmeldung
der Arbeit darf es nicht mehr geändert werden.

Die Arbeit handelt ausschließlich das Thema ab. Ausführungen, die über das
Thema hinausgehen, sind überflüssig und zu vermeiden. Begründete und sinn-
volle Einschränkungen des Themas sind möglich, allerdings in der Arbeit so zu
erläutern, dass der Betreuer vom Sinn und Zweck der Eingrenzung überzeugt
wird.

4. Umfang

Der Umfang einer Studien- oder Abschlussarbeit bemisst sich nach dem Sei-
tenumfang des Inhaltsteils, der nach der Gliederung mit der Einleitung beginnt
und mit dem Fazit oder Ausblick endet. Die Gliederung, das Abbildungs- und
Literaturverzeichnis, sowie der Anhang werden nicht zum Seitenumfang hinzu-
gerechnet. Der Seitenumfang einer Studienarbeit soll 15 Textseiten, der einer
Bachelorarbeit 35 Textseiten und der einer Master- oder Diplomarbeit 70
Textseiten (inklusive Abbildungen) nicht überschreiten (+/- 10%). Abbildungen
im Inhaltsteil sind ein normales Darstellungselement und zählen somit zur Um-
fangbeschränkung mit hinzu. Aus Platzgründen können Abbildungen in den An-
hang übernommen werden, wobei man sich vor Augen halten muss, dass hier-
durch der Lesefluss erschwert wird. Aufgrund der Wahlmöglichkeiten, den Zei-
lenabstand einzeilig bis 1,5zeilig gestalten zu können, hat man Gestaltungs-
möglichkeiten, den maximalen Seitenumfang bei einer drohenden Überschrei-
tung einzuhalten.

Die Beschränkung des Umfangs, die begründete Themeneingrenzung und ei-
gene Schwerpunktsetzungen sind wesentliche Bestandteile jeder wissenschaft-3
lichen Arbeit und wichtiges Beurteilungskriterium. Eine sehr gute wissenschaft-
liche Arbeit zeichnet sich also nicht schon durch einen größeren Umfang ge-
genüber einer guten oder befriedigenden aus. Meistens liegt die Herausforde-
rung darin, die wesentlichen Inhalte eines breiten Themas erschöpfend auf ei-
nem begrenzten vorgegebenen Raum abzuhandeln. Getreu nach dem Motto:
„In der Kürze und Prägnanz liegt die Würze.“


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