Version [31138]
Dies ist eine alte Version von GrundlagendesRechts erstellt von ChristianeUri am 2013-06-16 18:20:22.
Grundlagen des Rechts und der Rechtsanwendung
Kontakt
Fragen zur Veranstaltung richten Sie bitte direkt über das Kontaktformular an Herrn Prof. Dr. Müller-Grune bzw. Herrn Prof. Dr. iur. Schneider.
Literaturhinweise
Fragen zur Veranstaltung richten Sie bitte direkt über das Kontaktformular an Herrn Prof. Dr. Müller-Grune bzw. Herrn Prof. Dr. iur. Schneider.
Literaturhinweise
- juris
Weitere Informationen zur LehrveranstaltungModultitel: Grundlagen des Rechts und der Rechtsanwendung Credits: 5 CP Studiengang: Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.); Teilnahme empfohlen für das 1. Fachsemester Dauer der Lehrveranstaltung: ein Semester, 4 LVS Qualifikationsziele (Auszug): Die Studierenden haben Überblick über das deutsche Rechtssystem und die unterschiedlichen Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung in seinen geschichtlichen und politischen Bezügen. Das System der Rechtsquellen und die unterschiedlichen Rechtsquellen europäischer und nationaler Provenienz in die Normhierarchie können eingeordnet werden und sind im gemeinsamen Zusammenspiel verstanden und kritisch beleuchtet. Darüber hinaus haben Studenten Fähigkeit erworben, Besonderheiten juristischer Fachsprache gegenüber der Alltagssprache zu erkennen, juristische Texte in einem strukturierten Vorgehen zu erarbeiten und mit juristischer Terminologie umzugehen. Prüfung und Benotung des Moduls: i. d. R. Klausur, 120 Minuten; Referat, Hausarbeit und/oder Präsentation möglich Benotung erfolgt nach § 6 PO für den LL.B. Wirtschaftsrecht. Vgl. im Weiteren: Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.), S. 5 f. (Stand: 2013). |
Allgemeine Informationen
Die Vorlesung "Grundlagen des Rechts und der Rechtsanwendung" bei Herrn Prof. Dr. iur. Müller-Grune und Herrn Prof. Dr. iur. Schneider wird regulär jeweils im Wintersemester für die Studierenden des 1. Fachsemesters im Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.) angeboten.
Inhalte
Im Rahmen der Vorlesung lernen die Studierenden die Arten des Rechts kennen und wie die unterschiedlichen Rechtsquellen in die Normenpyramide einzuordnen sind. Des Weiteren lernen sie die Eigenheiten der juristischen Fachsprache im Unterschied zu Alltagssprache zu erkennen. Ferner werden im Verlauf der Veranstaltung Begriffe wie bspw. “Wirtschaftsrecht”, “Gesetzgebung”, “Rechtsanwendung”, "Rechtsauslegung" oder “Rechtsprechung” geklärt.
- Geschichtliche und politische Entwicklung; Unterschiedliche Rechtssysteme in Europa / Welt
- Vierfache Dichotomien des Rechts (Öffentliches und privates Recht, nachgiebiges und zwingendes Recht, materielles und formelles Recht sowie Wirtschaftsprivat- und Wirtschaftsverwaltungsrecht)
- Juristische Methodik allgemein, wirtschaftsjuristische Methodik speziell und Auslegungsregeln
- Tool-Box des Juristen: Subsumtion und syllogistischer Walzerschritt sowie Hermeneutik
- Umgang mit Kommentaren zum BGB (Arten, Verfahren, Zitierweise); Juris; Beck-online
Termine
Im Wintersemester 2012/2013 fanden die Veranstaltungen wie folgt statt:
Teil mit Herrn Prof. Dr. iur. Müller-Grune: | |||
Gruppe* | Wochentag | Uhrzeit | Raum |
---|---|---|---|
ABCD | Montag | 17:45 bis 19:15 Uhr | D0302 |
Teil mit Herrn Prof. Dr. iur. Schneider: | |||
Gruppe* | Wochentag | Uhrzeit | Raum |
---|---|---|---|
CD | Mittwoch | 10:00 bis 11:30 Uhr | D0207 |
AB | Mittwoch | 11:45 bis 13:15 Uhr | D0207 |
* Die Gruppeneinteilung wird zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.
Aktuelle Hinweise:
Derzeit werden noch keine Unterlagen der hier aufgeführten Veranstaltung in der Wiki zur Verfügung gestellt.