Wort-/ Bildmarken
- bestehen aus einer Verbindung der beiden vorgenannten Markenformen (vgl. bereits ausführlicher zu Wortmarken bzw. Bildmarken)
- Kombination von Wort- und Bildelementen sowie alle „gestalteten“ Worte (vgl. § 8 MarkenV)
- Form wird regelmäßig dann gewählt, um schutzunfähigen Begriffen durch Kombination mit grafischen Elementen die Eintragung zu ermöglichen
--> Schutzfähigkeit dann gegeben, wenn grafische Ausgestaltung eine ausreichende Verfremdung der Wortbestandteile bewirkt, d.h. Wortelement darf Gesamtzeichen nicht mehr dominieren