Revision history for GewRS5Tastmarken
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===={{color text="Beispiel für Tastmarken" c="#084B8A"}}====
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**Underberg GmbH & Co.: **
=====In diesem Sinne: Darauf einen Underberg® =====
=====In diesem Sinne: Darauf einen Underberg® =====
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- nach BGH müssen die haptisch wahrnehmbaren Eigenschaften des betreffenden Gegenstandes in **hinreichend objektiver Weise** beschrieben werden [//BGH// GRUR 2007, 148, 150 f. - [[http://lexetius.com/2006,3009 Tastmarke]]]
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- sog. //haptische Marken//
- Zeichen die ausschließlich über den Tastsinn wahrnehmbar sind
- Tastmarken beanspruchen Schutz für Reize, die durch die Struktur eines Gegenstandes ausgelöst werden
- nicht abschließend definierte Bandbreite von Tasteindrücken
- da Tasteindrücke in hohem Maß vom individuellen Empfinden abhängig sind, ergeben sich erhebliche Probleme bei der grafischen Darstellbarkeit
- nach BGH müssen die haptisch wahrnehmbaren Eigenschaften des betreffenden Gegenstandes in **hinreichend objektiver Weise** beschrieben werden [BGH GRUR 2007, 148, 150 f. - [[http://lexetius.com/2006,3009 Tastmarke]]]
- Wiedergabe der Beschreibung der Sinnesempfindung kann durch Abbildungen ergänzt werden
- inwieweit die Grundsätze des EuGH hier erfüllt sind, ist bisher nicht abschließend geklärt
- Zeichen die ausschließlich über den Tastsinn wahrnehmbar sind
- Tastmarken beanspruchen Schutz für Reize, die durch die Struktur eines Gegenstandes ausgelöst werden
- nicht abschließend definierte Bandbreite von Tasteindrücken
- da Tasteindrücke in hohem Maß vom individuellen Empfinden abhängig sind, ergeben sich erhebliche Probleme bei der grafischen Darstellbarkeit
- nach BGH müssen die haptisch wahrnehmbaren Eigenschaften des betreffenden Gegenstandes in **hinreichend objektiver Weise** beschrieben werden [BGH GRUR 2007, 148, 150 f. - [[http://lexetius.com/2006,3009 Tastmarke]]]
- Wiedergabe der Beschreibung der Sinnesempfindung kann durch Abbildungen ergänzt werden
- inwieweit die Grundsätze des EuGH hier erfüllt sind, ist bisher nicht abschließend geklärt