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4. Kennzeichnungen von Waren oder Dienstleistungen

a) Beschränkung auf bestimmte Waren oder Dienstleistungen

  • Schutzwirkungen einer Marke beziehen sich auf konkrete Waren- bzw. Dienstleistungsarten (§ 14 Abs. 2 MarkenG)
--> bei eingetragenen Marke ist Registereintrag maßgeblich

b) Unabhängigkeit vom Geschäftsbetrieb

c) Einzelne Markenformen im Überblick


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