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Lösungsvorschlag zu Fallbeispiel 1 und 2



Fallbeispiel 1

Obersatz:
Der zum Alleinerbe eingesetzte Hund könnte erben.

Voraussetzung(en):
Dann müsste „Bello“ erbfähig i. S. d. § 1923 I BGB sein.
Demnach kann nur eine natürliche oder juristische Person, die Rechtsfähigkeit (Träger von Rechten und Pflichten) besitzt und zum Zeitpunkt des Erbfalls lebt, Erbe sein.

Subsumtion:
Bello ist ein Hund und somit ein Tier gem. § 90a BGB.

Zwischenergebnis:
Bello kann demnach kein Träger von Rechten und Pflichten sein.
Folglich ist Bello auch nicht erbfähig i.S.d. § 1923 I BGB.

Ergebnis:
Bello kann nicht erben.
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