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Fall: Delphinschonender Thunfischfang


A. Sachverhalt
Im Jahre 1988 führen die USA eine Regelung ein, welche auf der einen Seite den Fang von Thunfisch auf eine Art und Weise verbietet, die Delphine gefährden könnte (z. B. mit Hilfe von frei schwimmenden Netzen). Auf der anderen Seite verbietet die Regelung zugleich die Einfuhr von Thunfisch, der mit den in den USA verbotenen Methoden gefangen wurde.

Da Mexico keine delphinschonenden Fangmethoden fordert, verhängen die USA auf der Grundlage der o. g. Regelung Importverbot explizit für Mexico.

Die mexikanische Regierung protestiert und behauptet, dass das Importverbot in den USA einen Verstoß gegen Vorschriften des GATT darstellt.

B. Frage
Wie ist die Rechtslage?

C. Lösungshinweise

1. Verstoß gegen Art. III GATT
Problem 1: Abgrenzung Art. III und XI - "gleichartige Waren" = Unterscheidung nach prozess- und herstellungsbezogenen Merkmalen falle nicht unter Art. III?

2. Verstoß gegen Art. XI GATT

3. Allgemeine Rechtfertigung
Problem 2: kann Art. XX herangezogen werden, wenn extraterritoriale Belange erhoben werden?


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