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Fallbeispiel 1


Taschengeld-Fall

A. Sachverhalt

Der 16-jährige A bekommt jeden Monat von seinen Eltern 50€ Taschengeld. Nachdem er sich so über ein halbes Jahr ein kleines Vermögen von 300€ angespart hat, beschließt er sich etwas zu gönnen. Sein Freund B hat dem A angeboten, ihm sein altes Moped für 250€ zu verkaufen. A weiß, dass seine Eltern ihm verboten haben ein Moped zu kaufen und trotzdem erwirbt er das Moped von B für den geforderten Preis.

B. Frage

Die besorgten Eltern des A möchten nun wissen, ob zwischen ihrem Sohn und dem B ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.

C. Lösungsskizze

Zwischen A und B könnte ein rechtswirksamer Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande gekommen sein. Dies setzt voraus, dass es zu einem Vertragsschluss kam, beide Partein sich über den Vertragsinhalt einig waren und keine Wirksamkeitshindernisse vorliegen.

Hier wird angenommen, dass es weder beim Vertragsschluss noch bezüglich des Vertragsinhalts Probleme vorliegen. Daher wird angenommen, dass der Vertrag zwischen A und B geschlossen wurde und sich beide über den Inhalt des Vertrages einig waren.

Der Kaufvertrag zwischen A und B müsste auch wirksam geschlossen worden sein. Voraussetzung dafür ist, dass kein Wirksamkeitshinderniss vorliegt.

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