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Fall: Streit um Importquoten in Europa


A. Sachverhalt
Die EG erlässt eine in den Mitgliedstaaten direkt anwendbare Verordnung, die eine Marktordnung für das Produkt X vorsieht. Die Importe des Produkts X werden infolge der Marktordnung folgenden Begrenzungen unterzogen:
  • ein Kontingent in Höhe von 800.000 t darf zollfrei eingeführt werden,
  • das Kontingent wird unter die Länder aufgeteilt, die bisher in die EG exportiert haben; auf Antrag kann eine Zuteilung eines Kontingents an ein anderes Land erfolgen
  • die Importe über das Kontingent hinaus werden mit einem Zoll in Höhe von 75 % des Importpreises.

Die USA sind Produzent des Produkts X, exportieren hiervon jedoch nur wenig und gar nicht nach Europa. Obwohl demnach keine Belastung der US-Unternehmen zu befürchten ist, kritisieren die USA die Marktordnung der EG als eine nicht hinnehmbare Handelsbeschränkung scharf. Als seitens der EG keine Kompromissbereitschaft erkennbar wird, rufen die USA das Dispute Settlement Body (DSB) direkt an und behaupten eine Verletzung des GATT.

B. Frage
Wird der Antrag der USA an das DSB angenommen? Unter welchen Voraussetzungen?

C. Lösungshinweise
Vgl. Voraussetzungen der Annahme des Antrags hier.



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