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Fall: Sitzblockade gegen Bau


A. Sachverhalt
In der Gemeinde Duselhausen soll ein Kraftwerk gebaut werden. Die Einwohner wehren sich dagegen, weil sie starke Umweltbelastungen durch das Kraftwerk befürchten. Eine Bürgerinitiative greift den Investor und die Verwaltung mit unzähligen Widersprüchen und Klagen an. Als der Bau in letzter Instanz rechtskräftig als zulässig bestätigt wurde, bereitet die Bürgerinitiative Demonstrationen und Sitzblockaden vor.

Der Bau wird ungeachtet dessen vorbereitet. Das ausführende Unternehmen ist die Firma Einsturz (E). Sie sendet das erste Mitarbeiterteam zur Baustelle und sichert die Baustelle ab. Als mit Tiefbauarbeiten begonnen werden soll, besetzt die Bürgerinitiative unter Führung des Aktivisten Randale (R) das Gelände des künftigen Kraftwerks, sperrt die auf dem Gelände befindlichen Mitarbeiter von E ab und hält sowohl E, wie auch den Kraftwerksinvestor und die Polizei über mehrere Tage im Schach.

Erst nach 5 Tagen gelingt es der Polizei, Mitarbeiter von E zu befreien und die Demonstranten vom Gelände zu verdrängen.

B. Frage
Kann E von R bzw. den identifizierten Demonstranten Ersatz des durch Stillstand der Arbeiten bei E entstandenen Schadens verlangen?



C. Lösungshinweise

Anspruch E gegen R nach § 823 Abs. 1 BGB







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