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Fallbeispiel 7 - Schuhkauf
Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
A. Sachverhalt
Carrie (C) liebt Schuhe. Als Rodriguez (R), Inhaber eines kleinen, exklusiven Schuhgeschäftes, ein limitiertes Modell Manolo Blahniks erhält, bietet er sie Carrie schriftlich am 06.11. für 820 € zum Kauf an. R, der sichergehen will, dass er auf den Tretern nicht sitzenbleibt sondern sie notfalls an eine anderer Kundin verkaufen kann, befristet sein Angebot an C bis zum 14.11. Als C das Schreiben am 07.11. bekommt, ist sie total begeistert. Noch am selben Tag fertigt sie eine schriftliche Annahmeerklärung. C, die hin und wieder ein wenig schusselig ist, bemerkt am 14.11., dass sie vergessen hat ihre Annahmeerklärung per Post zu versenden. Telefonisch ist R nicht zu erreichen. Weil sie selbst an einer wichtige Redaktionssitzung teilnehmen muss, bitte C ihre Freundin Samantha (S) persönlich bei R vorbeizuschauen und diesem unter Übergabe der 820 € zu übermitteln, dass sie das Angebot annehme. Da der Weg von ihrer Wohnung aus kürzer ist und R des Öfteren nicht im Laden anzutreffen ist, fährt S direkt zum Haus des R. Dort trifft S den R jedoch nicht an, sondern nur dessen Lebensgefährten Joche (J). S teilt ihm die Nachricht der C mit und übergibt die 820 €. Am Nachmittag leitet J die Erklärung und das Geld an R weiter.
Abwandlung
Wie oben, aber: S trifft im Haus des R nicht auf den Lebensgefährten J, sondern auf die Gärtnerin Wilma Konradi (K). Diese leitet die Erklärung und das Geld am nächsten Tag (15.11.) an R weiter.
B. Frage(n)
Hat C einen Anspruch auf Übereignung der Manolo Blahnik?