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Version [5011]

Dies ist eine alte Version von FallSchriftformklausel erstellt von WojciechLisiewicz am 2010-01-04 21:41:25.

 

Fall: Änderung des Vertrages per E-Mail trotz Schriftformklausel


A. Sachverhalt
Schrauber (S) ist Maschinenbauingenieur und als selbständiger Berater von Unternehmen tätig, die Maschinen auf Bestellung einzeln anfertigen. Er berät die Maschinenhersteller zu Themen der Oberflächenbehandlung von Metallen.

S schließt einen Beratungsvertrag mit dem Maschinenbauunternehmen Turbine AG (T), kraft dessen S an der Entwicklung eines neuen Produktes der T mitwirken soll und für ein Stundenhonorar in Höhe von 200 EUR Vorschläge für die Oberflächenveredelung der im Produkt eingesetzten Stoffe erarbeiten soll. Im Stundenhonorar sollen laut Vertrag alle Kosten abgegolten sein.

Der Vertrag enthält auch folgenden § 10:

§ 10. Schlussbestimmungen
(1) Sämtliche Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame sinngemäß zu ersetzen. Dies gilt auch, wenn eine Lücke vorliegt.

Dann E-Mail, worin Bitte um Berücksichtigung der Reisekosten - Antowrt mit "einverstanden" durch den gleichen Abteilungsleiter, der den Vertrag vorher unterschrieb.


B. Frage
Hat S Anspruch auf Ersatz der Reisekosten?



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