Fall : Probleme am Geldautomat
A. Sachverhalt
Die gehbehinderte Rentnerin (R) beauftragt ihren Enkel (E), am Wochenende am EC-Kartenautomat Geld i.H.v. 500 € abzuheben.Da die R am Montag mit dem Zug nach München, zum Geburtstag ihre Tochter reisen möchte.
Bei dem Abbuchungsvorgang kommt es aus unerklärlichen Gründen zu einen technischen Problem, mit der Folge, dass E nur 450 € bekommt. Als E nach Hause kommt, liefert ér die 450 € bei der R ab und berichtet ihr, aufgrund eines technischen Fehlers habe er nur die 450 € bekommen.Doch R glaubt dem E nicht, da dieser schon öfter in der Vergangenheit mit zu wenig Geld nach Hause gekommen ist.
B. Frage : Wie ist die Rechtslage?