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Fall: Preisangabe in Dollar


A. Sachverhalt
Der australische Minenbetreiber Carbon (C) will bei dem in Deutschland ansässigen, allerdings in US-amerikanischem Eigentum befindlichen Maschinenbauer Engine (E) eine Spezial­maschine zum Kohleabbau kaufen. Als alle Eigenschaften der Maschine geklärt sind und auch der mit 920.000 Dollar ab Werk angegebene Preis feststeht, bittet C den E schriftlich um möglichst baldigen Beginn mit Arbeiten an der Fertigstellung um den Liefertermin nach Möglichkeit zu unterschreiten. C bestätigt die o. g. Punkte lediglich per Fax und E-Mail und soll in wenigen Tagen nach Deutschland in das Werk von E zur Vertragsunterzeichnung kommen, wobei die Parteien davon ausgehen, dass der Vertrag bereits als verbindlich anzusehen ist.

Als C bei E ankommt, ist er über die Preisangabe mit "920.000 US-Dollar" erstaunt und behauptet, dass er stets von seiner Landeswährung, den australischen Dollar ausgegangen sei. Deshalb soll der Vertrag auch einen Preis in australischen Dollar enthalten.

B. Frage
Wie ist die Rechtslage?




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