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Fall: Kredit an die ausländische Tochter eines deutschen Staatsunternehmens


A. Sachverhalt
Das deutsche Unternehmen Groß AG (G) gehört zu 100 % dem Bund. Es hält 80 % an einem tschechischen Unternehmen Klein GmbH (K), das infolge der Finanzkrise in Schwierigkeiten steckt. Damit das Unternehmen K überlebt und kein Loch in die Bilanzen von G reißt entscheidet sich die Unternehmensleitung für die Gewährung eines Überbrückungskredits für K in Höhe von 10 Mio. EUR. Der Kredit soll zum Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden, die zunächst auf 2 Jahre festgesetzt ist. Für den Fall, dass eine andere Lösung (Bankkredit) bis dahin nicht gewonnen werden kann, soll der Vertrag verlängert werden.

Obwohl der letzte vergleichbare Kredit, den K am freien Markt gewinnen konnte, mit 7 % p. a. verzinst war, entscheidet sich G, den Kredit an K mit 5 % p. a. zu verzinsen. Im Übrigen werden Sicherheiten in Form von finanziellen "convenants" vereinbart, wie bei Bankkrediten üblich.

Der Aufsichtsrat der G ist gegen die Kreditgewährung und behauptet, dass die Kreditgewährung durch ein staatliches Unternehmen gegen europäische Beihilferegelungen verstoßen würde. Im Vorstand der G wird dieser Einwand geprüft, wozu ein Gutachten zur Prüfung der vom Aufsichtsrat aufgeworfenen Frage erstellt werden soll.

B. Frage
Die müsste die gutachterliche Stellungnahme zum o. g. Thema ausfallen?



C. Lösungshinweise



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