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Fallbeispiel 5
A. Sachverhalt
Verkäufer V betreibt ein kleines Medien- und Elektronikgeschäft in Schmalkalden. In regelmäßigen Abständen lässt er einen Werbeprospekt drucken und der lokalen Tageszeitung beilegen. In der Ausgabe vom 30.10.2011 findet sich auf der ersten Seite des Prospekts eine Darstellung und Beschreibung des Computers X 5000 mit hochwertiger Ausstattung. Als Verkaufspreis ist ein Sonderpreis von 500 EUR angegeben.
Käufer K entschließt sich sofort zum Kauf und begibt sich noch am selben Vormittag in den Laden des V. Im Regal findet er das letzte Stück. Der Computer ist dort allerdings mit 550 EUR ausgezeichnet. K hält auch diesen Preis noch für günstig und legt den Karton in seinen Einkaufswagen. An der Kasse angekommen präsentiert er der Angestellten A den Computer und fragt nach dem Preis. A erklärt dem K, dass der Prospekt leider einen Druckfehler enthalte. Zutreffend sei der auf dem Karton angebrachte Preis. Enttäuscht bezahlt K die geforderten 550 EUR.
B. Fallfrage
Hat K einen Anspruch auf den ausgeschriebenen Kaufpreis von 500 EUR?
C. Lösungsskizze
Lösungsskizze